BERLIN - Drohnen in der Verbotszone werden für Flughäfen zum Dauerproblem. Der Branchenverband ADV fordert mehr "Schutz vor illegalem Drohneneinsatz" durch moderne Detektionstechnik und neue Abwehrsysteme. Die Flughäfen sehen dafür auch finanziell den Staat in der Pflicht.
Nach einer Drohnensichtung eines Piloten fährt der Flughafen Frankfurt runter - 30 Minuten können Flugzeuge am größten deutschen Luftverkehrsknoten Mitte August weder starten noch landen.
Kein Einzelfall - die Deutsche Flugsicherung DFS sah sich an Flughäfen zuletzt mit mehr illegalen Drohneneinflügen konfrontiert.
Der Flughafenverband ADV fordert Konsequenzen. "Sicherheit in der Luft beginnt am Boden", sagte ADV-Hauptsgeschäftsführer Ralph Beisel dem
"Tagesspiegel". Dazu gehöre "auch der Schutz unserer Flughäfen vor illegalem Drohneneinsatz".
Der Bericht enthält eine neue Zahl: 144 Drohnenzwischenfälle wurden der DFS an deutschen Flughäfen 2025 bisher gemeldet. Zum Vergleich: In den ersten acht Monaten 2024 hatte die Flugsicherung 81 Drohnen-Störungen an deutschen Verkehrsflughäfen registriert.
Streit um die KostenDie Flughäfen sehen die "hoheitliche Verantwortung für Detektion und Abwehr" beim Staat - und fordern eine "staatlich finanzierte technische Ausstattung der Flughafenstandorte mit effizient funktionierenden Detektionssystemen".
Um die Kostenfrage gibt es Streit. Die Politik sieht auch Flughafenbetreiber in der Pflicht. Das neue Infratrukturschutzgesetz Kritis sieht vor, dass Betreiber Kosten zum Schutz ihrer Anlagen tragen. Für die physische Drohnenabwehr wird allerdings die Bundespolizei zuständig sein.
© aero.de | Abb.: Fraport | 18.09.2025 08:42
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de
registrieren oder
einloggen.
Beitrag vom 20.09.2025 - 14:08 Uhr
Der Staat ist bei der Drohnenabwehr auch in der Pflicht.
Diese Aktionen haben einen ausschließlich politischen Kontext und die Methoden zur Bekämpfung dieser liegen weit außerhalb von dem was ein Flughafenbetreiber leisten können muss.
Wie bei Corona zu versuchen die Konsequenzen von politischem Handeln privaten Akteuern aufzuhalsen um selber keine Verantwortung diesbezüglich übernehmen zu müssen ist einfach nur erbärmlich.
Idealerweise hätten die Damen und Herrn Politiker diese Vorfälle aber natürlich kommen sehen und verhindern können aber die konnten (oder wollten) sich ja auch nicht vorstellen dass ein Virus welcher die größte Volkswirtschaft der Welt durchseucht hat mal zu uns kommt.
Politik besteht aber leider oft nur aus Wichtigtuerei und Panikmache.
Beitrag vom 18.09.2025 - 11:11 Uhr
Guter Vorschlag, sehe ich auch so. Die Inverkehrbringer von Drohnen jeder Art müssen verpflichtet werden, auf die rechtlichen Konsequenzen der Nutzung und das Strafmaß hinzuweisen. Auch wenn es jetzt schon heißt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Aber die Ausstattung der Sicherheitskräfte muss auch besser werden, um die "Drohnisten" auch an-/einzupeilen und dingfest zu machen.
Eines verstehe ich nicht, warum wird erstens das möglich Strafmaß nicht verpflichtend JEDER Drohne beigelegt und
zweitens dann auch umgesetzt wenn man den Täter ermittelt.? Zu meiner Jugend-Zeit hieß es auch immer, Eltern haften für ihre Kinder. Mein Eindruck eher, legal. illegal, sch...ßegal. Siehe auch das Urteil im Strafprozess um den "Klimaaktivisten." Oder zu der Blendung des Bundeswehr Piloten in in SH in diesem Frühjahr oder der Fall in NRW Polizeihubschrauber Blendung vor 3 Jahren usw
Will die Justiz und Politik erst auf ein großes Unglück warten?
Details zum Strafmaß
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB)
:
Grundsatz: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Minder schwere Fälle: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Fahrlässiger Eingriff in den Luftverkehr:
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Beitrag vom 18.09.2025 - 10:45 Uhr
Eines verstehe ich nicht, warum wird erstens das möglich Strafmaß nicht verpflichtend JEDER Drohne beigelegt und
zweitens dann auch umgesetzt wenn man den Täter ermittelt.? Zu meiner Jugend-Zeit hieß es auch immer, Eltern haften für ihre Kinder. Mein Eindruck eher, legal. illegal, sch...ßegal. Siehe auch das Urteil im Strafprozess um den "Klimaaktivisten." Oder zu der Blendung des Bundeswehr Piloten in in SH in diesem Frühjahr oder der Fall in NRW Polizeihubschrauber Blendung vor 3 Jahren usw
Will die Justiz und Politik erst auf ein großes Unglück warten?
Details zum Strafmaß
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB)
:
Grundsatz: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Minder schwere Fälle: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Fahrlässiger Eingriff in den Luftverkehr:
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Kommentare (3) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.
Diese Aktionen haben einen ausschließlich politischen Kontext und die Methoden zur Bekämpfung dieser liegen weit außerhalb von dem was ein Flughafenbetreiber leisten können muss.
Wie bei Corona zu versuchen die Konsequenzen von politischem Handeln privaten Akteuern aufzuhalsen um selber keine Verantwortung diesbezüglich übernehmen zu müssen ist einfach nur erbärmlich.
Idealerweise hätten die Damen und Herrn Politiker diese Vorfälle aber natürlich kommen sehen und verhindern können aber die konnten (oder wollten) sich ja auch nicht vorstellen dass ein Virus welcher die größte Volkswirtschaft der Welt durchseucht hat mal zu uns kommt.
Politik besteht aber leider oft nur aus Wichtigtuerei und Panikmache.
Eines verstehe ich nicht, warum wird erstens das möglich Strafmaß nicht verpflichtend JEDER Drohne beigelegt und
zweitens dann auch umgesetzt wenn man den Täter ermittelt.? Zu meiner Jugend-Zeit hieß es auch immer, Eltern haften für ihre Kinder. Mein Eindruck eher, legal. illegal, sch...ßegal. Siehe auch das Urteil im Strafprozess um den "Klimaaktivisten." Oder zu der Blendung des Bundeswehr Piloten in in SH in diesem Frühjahr oder der Fall in NRW Polizeihubschrauber Blendung vor 3 Jahren usw
Will die Justiz und Politik erst auf ein großes Unglück warten?
Details zum Strafmaß
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB)
:
Grundsatz: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Minder schwere Fälle: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Fahrlässiger Eingriff in den Luftverkehr:
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
zweitens dann auch umgesetzt wenn man den Täter ermittelt.? Zu meiner Jugend-Zeit hieß es auch immer, Eltern haften für ihre Kinder. Mein Eindruck eher, legal. illegal, sch...ßegal. Siehe auch das Urteil im Strafprozess um den "Klimaaktivisten." Oder zu der Blendung des Bundeswehr Piloten in in SH in diesem Frühjahr oder der Fall in NRW Polizeihubschrauber Blendung vor 3 Jahren usw
Will die Justiz und Politik erst auf ein großes Unglück warten?
Details zum Strafmaß
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB)
:
Grundsatz: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Minder schwere Fälle: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Fahrlässiger Eingriff in den Luftverkehr:
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.