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Ergebnisse lägen noch nicht vor, teilten beide Behörden auf Anfrage mit. Der Hubschrauber vom Typ EC135 war am 29. Juli bei einem Übungsflug der Bundeswehr in die Mulde gestürzt.
Die aus einer Soldatin und zwei Soldaten bestehende Hubschrauberbesatzung kam dabei ums Leben. Der Hubschrauber war im Tiefflug unterwegs.
Unmittelbar nach dem Absturz war öffentlich die Vermutung geäußert worden, der Hubschrauber könnte in ein Stahlseil geflogen sein, das am Unglücksort in wenigen Metern Höhe quer über den Fluss gespannt war. Es diente regulär zu Messzwecken.
Ein Sprecher der Luftwaffe teilte mit, dass zum möglichen Ablauf des Unfalls vor Abschluss der Untersuchungen keine Angaben gemacht würden.
"Bei den Untersuchungen zum Flugunfall bei Grimma handelt es sich um noch laufende Ermittlungen, die sich ergebnisoffen auf alle in Frage kommenden Ursachen erstrecken. Zu diesem Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen zur Ursächlichkeit des Unfallgeschehens getroffen werden", hieß es.
Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt von Amts wegen
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat von Amts wegen ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Daraus lässt sich schließen, dass die Ermittler bislang keinen Anfangsverdacht für eine Straftat von Personen sehen, die sich außerhalb des Hubschraubers befunden haben.
Denn sonst würde ein Strafverfahren geführt. Behördensprecher Ricardo Schulz teilte lediglich mit, dass das Todesermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei.
Die Luftwaffe wies darauf hin, dass die Suche nach der Ursache eines Flugunfalls eine sehr komplexe Untersuchung sei. Sie könne ein oder zwei Jahre dauern. Wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen, sollen sie bekanntgegeben werden.
© dpa | Abb.: Airbus | 17.10.2025 06:51







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