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"Die Lieferung eines dringend benötigten Medikaments vom Lager in ein Dorf dauert oft nur wenige Minuten. Das darf keinen Genehmigungsaufwand von vielen Stunden verursachen", sagte der Vorstandschef der Association for Unmanned Aviation (UAV), Gerald Wissel.
Besonders in der Kritik stehen Regelungen in der Luftverkehrsordnung, die den Überflug beispielsweise von Straßen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten oder Badeanstalten regeln. Es gebe aktuell in Deutschland 500.000 geografische Gebiete mit Flugeinschränkungen, die bei jeder Genehmigung einzeln berücksichtigt werden müssten, moniert der Verband. Viele der Einschränkungen hätten keinen erkennbaren Nutzen.
Ausnahme statt Regel
Der Verband fordert die Abschaffung aller geografischen Verbotszonen für kommerzielle Drohnen. Sicherheitsrelevante Bereiche, wie beispielsweise Einrichtungen der Bundeswehr, müssten klar definiert werden. Flugeinschränkungsgebiete sollten wie in der bemannten Luftfahrt die Ausnahme und nicht die Regel sein.
Private Drohnen will der Verband zurückdrängen. Sie sollten nur über dem eigenen Grund oder an genehmigten Modellflugplätzen erlaubt sein. Die kommerziellen Geräte sollten zwingend Transponder nach dem europäischen EASA-Standard ADS-L an Bord haben, um den Behörden ein Lagebild im unteren Luftraum zu ermöglichen, ergänzt Wissel. Das erleichtere auch eine Unterscheidung von feindlichen Spionage- oder Stördrohnen.
© dpa-AFX | Abb.: Droniq | 20.01.2026 14:40







Kommentare (17) Zur Startseite
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Hat auch niemand behauptet.
@PaulanergartenPaul bringt Anfang März diesen Jahres übrigens eine Cola auf Weltniveau womit es dann wieder ein ausreichend leicht verdauliches Thema für ihn geben wird aber bis dahin wird ers sich verkneifen müssen wenn er sich nicht wieder vor dem ganzen Bierzelt blamieren will.
Blamieren tut sich hier vor allem nur ein Dummschwätzer.
Dieser Beitrag wurde am 03.02.2026 11:01 Uhr bearbeitet.
Es gibt dafür sogar eine eigene App:
"Mit unserer optimierten Validierungsfunktion können Sie in Sekundenschnelle überprüfen, ob Ihr geplanter Flug den aktuellen Vorschriften entspricht.
Kein langes Suchen oder Warten mehr – unsere App gibt Ihnen sofortiges Feedback, damit Sie sich ganz auf das Fliegen konzentrieren können."
Die Drohnenbetreiber würden also wohl kaum Einflüge in Sperrzonen beantragen wenn sie auf die Nutzung dieser Lufträume nicht angewiesen wären.
@PaulanergartenPaul bringt Anfang März diesen Jahres übrigens eine Cola auf Weltniveau womit es dann wieder ein ausreichend leicht verdauliches Thema für ihn geben wird aber bis dahin wird ers sich verkneifen müssen wenn er sich nicht wieder vor dem ganzen Bierzelt blamieren will.
Dieser Beitrag wurde am 25.01.2026 22:18 Uhr bearbeitet.
Dieser Abgleich kann durch Automatisierung drastisch verkürzt werden, wenn eine durch Waypoints definierte Strecke mit der Datenbank der Sperrungen abgeglichen wird. Ist das so schwer zu verstehen?
Und nein, liebe(r) IRIS, die Sperrzone verschwindet durch Geofencing nicht, aber eine Verletzung kann seitens des Drohnenbetreibers gesichert vermieden werden, wenn er die Flugstrecke automatisiert überprüft oder, oh Wunder der Technik, automatisiert berechnen lässt - macht jedes Navi auf einem viel komlizierteren Level auch.
Und die Reichweitenbegrenzung ist kein Problem der Genehmigngsbehörde, sondern des Anwenders.
Alles verständlich und m.E. auch richtig.
Volle Zustimmung.
Wenn man jedoch nur auf Krawall gebürstet ist, glaubt alles (besser) zu wissen und alle anderen für blöd hält, wie ein gewisser User, dann will man solche logischen Dinge nicht nachvollziehen und schon garnicht akzeptieren.
Aber diese Ergüsse, mit gewisser Distanz, sind doch ganz amüsant zu lesen.