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Flugbesatzungen sollen in der Regel mindestens 14 Tage im Voraus Planungssicherheit über anstehende Dienste haben. So sehen es einschlägige EASA-Regeln vor.
Von der Frist kann aber abgewichen werden - mit guter Begründung und behördlicher Genehmigung. Für die Anerkennung sogenannter "Alternative Means of Compliance" (AltMoC) ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig.
Ufo hat wegen kurzfristiger Dienstplanveröffentlichungen nach eigenen Angaben seit November 2025 beim LBA nachgebohrt. "Das LBA hat dann nach ewigem Hick-Hack und Hin-und-Her auch mal eingeräumt, dass man AltMoCs genehmigt habe, und zwar der Lufthansa Classic und der Eurowings", teilte Ufo ihren Mitgliedern jetzt mit.
Die entsprechende AltMoC-Ausnahmen für Lufthansa und Eurowings seien allerdings erst im "vergangenen Sommer" vom LBA genehmigt worden. Daraus leitet UFO die Vermutung ab, dass frühere Abweichungen von den Vorgaben ohne eine behördlich genehmigte Ausnahmeregelung erfolgt sein könnten.
Ufo begehrte zudem Einsicht in die AltMoC-Anträge. "Diese Infos hat das LBA leider hinter der Paywall gelassen", so Ufo. Die Gewerkschaft wirft dem LBA vor, die angeforderten Unterlagen weitgehend geschwärzt und damit nutzlos zur Verfügung gestellt zu haben. Das LBA habe sich dabei auf die fehlende Zustimmung von Lufthansa und Eurowings berufen.
UFO will einen Auskunftsanspruch gegen das LBA nun in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchsetzen.
© aero.de | Abb.: Eurowings | 27.07.2026 06:29







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