Lufttüchtigkeitsanweisung
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FAA lässt Boeing 737 MAX auf Risse überprüfen

Boeing 737 MAX 9
Boeing 737 MAX 9, © Boeing

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WASHINGTON - Die US-Luftfahrtbehörde FAA lässt Hunderte Boeing 737 MAX checken. Grund sind mögliche Risse in einem strukturellen Verstärkungsteil.

Die Schäden könnten nach Darstellung der FAA auf Dauer die strukturelle Integrität der Maschinen beeinträchtigen.

Von einer aktuell vorbereiteten Lufttüchtigkeitsanweisung werden nach Angaben der FAA allein in den USA 471 Boeing 737 MAX 8, MAX 9 und MAX 8-200 erfasst sein. Die Risse wurden demnach bei einigen Flugzeugen im Bereich einer strukturellen Verstärkung im Bereich der Ladetür vorne rechts im Rumpf entdeckt.

Die europäische Flugsicherheitsagentur EASA hat die Maßnahme nach technischer Prüfung in ihr Regulierungssystem übernommen, wie ein Sprecher auf Anfrage in Köln erklärte. Die entsprechenden Flugzeuge hätten aber auch schon auf der Grundlage der FAA-Anweisung überprüft werden müssen, stellte die Behörde fest.

Die FAA hatte erst im Juli eine weitere programmweite Lufttüchtigkeitsanweisung für die 737 MAX auf den Weg gebracht - Betreiber sollen prüfen, ob Sitzreihen korrekt in den Schiene montiert wurden.
© aero.de, dpa | 07.08.2026 06:30

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Beitrag vom 07.08.2026 - 14:16 Uhr
Danke :)

Erinnern Sie mich nie ein eigenes Flugzeug zu bauen und zu verkaufen :D
Beitrag vom 07.08.2026 - 11:37 Uhr
Nein, es gilt die umgekehrte Beweislast in der Fliegerei. Die Hersteller sind für alles verantwortlich bis sie beweisen können, dass sie alles mögliche getan haben, um das zu verhindern. Und somit ist die Luftfahrt anders unterwegs als ALLE anderen Geschäftsbereiche.

Es reicht nicht, den Kunden zu sagen, an dem Teil könnte ein Riss auftauchen, inspiziere das mal bitte und tausche es aus.

Sie müssen, wenn sie das Gefühl haben, die Kunden kommen dem nicht nach, eine verpflichtende Anweisung herausgeben lassen, denn sie können es selber nicht, da ihnen die Flugzeuge nicht gehören und eventuell nicht mal mehr im Zuständigkeitsbereich der zertifizierenden Behörde fliegen (Boeing FAA/ Airbus EASA) Und das geht nur über eine AD von der zuständigen Behörde (FAA/EASA), die dann aufgrund der ICAO Abkommen für alle anderen verpflichtend wird.

Machen sie das nicht und es entsteht ein Schaden, dann haften die Hersteller auch wenn sie den Airlines die Informationen zukommen lassen haben.

Hier geht es um viel Geld, da die Arbeit und das Material in der Regel den Kunden zur Rechnung fällt. (Es gibt ein paar Ausnahmen, die ich hier aber wegen der Komplexität auslasse) Und das wollen die Airline eben nicht. Daher warten sie auf die Einschätzung der Behörden, ob das wirklich gemacht werden muss. (Wobei ich sagen kann, dass wenn in meiner Zeit, Airbus mit einer Anfrage um AD Erstellung kam, diese auch eigentlich immer erstellt wurde/später wurde dann die AD der EASA auf den deutschen Gültigkeitsbereich erweitert.)

Das liegt geschichtlich bedingt, an dem Umstand, dass die Kunden diese Informationen gar nicht lesen mussten. Und diese (als ein Telex noch viel Geld kostete) Serviceverbindung zu den Herstellern gezahlt werden musste. Sie mussten aber immer die Anweisung ihrer Landesbehörde beachteten und umsetzen. Und daher konnte es damals halt sein, dass sie ein SB oder das AOT (All oder Alert Operators Telex) nicht bekommen haben, weil es halt bezahlt werden musste, die AD dann aber schon, da die ja von der Landesbehörde kam. (Entweder hat diese den Vorgang selbst erstellt oder war verpflichtet diesen von einer anderen Behörde kommend umzusetzen.

Dieser Beitrag wurde am 07.08.2026 11:52 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.08.2026 - 11:21 Uhr
Boeing Service Bulletin von 20. Dezember 2024!

Nun kommt eben eine verpflichtete Anweisung die am 10. September 2026 in Kraft tritt.

Am besten immer bei den Luftfahrtbehörden selbst die ADs durchlesen.

Ja genau. Wie oben auch schon mal erwähnt. Erst Information nun Absicherung der eigenen Haftung mit einer AD.

Mal ne Frage dazu: Ist das die Luftfahrt anders unterwegs als andere Geschäftsbereiche? In meinen Augen müsste es doch reichen, wenn ich, als Hersteller, eine Info an alle rausgebe und sage: "Mach keine Loopings mit dem A380, das klappt nicht", ohne dass ich das von irgendeiner Behörde bestätigen lasse, damit ich nicht dafür verantwortlich bin, oder? Bei der Mikrowelle reicht es ja auch, dass man drauf schreibt, dass man keine Katzen darin trocknen soll, damit man nicht zur Haftung gezogen wird, wenn es dann doch jemand versucht.

Ist also diese freiwillige Information, dass man etwas an seinen Flugzeugen prüfen solle, nicht ausreichend um aus der Haftung rauszukommen, wenn es jemand ignoriert?


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