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Dieses Verfahren sei gewählt worden, da eine nachträgliche Berechnung der Steuer sehr schwierig wäre. Das Unternehmen beklagte die einseitige Belastung, die zudem massiv wettbewerbsverzerrend sei.
Die Luftverkehrssteuer belaste Fluggesellschaften übermäßig, die weniger Fracht befördern, weniger Umsteigepassagiere haben und mehr Direktflüge anbieten, klagt Air Berlin. Frachtflüge und Transferverbindungen, die auf einen Schlag gebucht werden, sind dem beschlossenen Gesetzentwurf zufolge von der Steuer ausgenommen. Sie wird ansonsten pro Passagier für jeden Start von einem inländischen Flughafen fällig.
Air Berlin verwies darauf, dass bei der Berechnung der Steuer bereits früher Fakten geschaffen worden seien. Dies müsse nun auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Schon seit Samstag sei die Steuer in Reservierungssystemen für Air-Berlin-Flüge eingerichtet worden, ohne dass Air Berlin die Initiative dazu ergriffen hätte.
Hintergrund ist, dass die Lufthansa als größte deutsche Airline die neue Steuer der internationalen Luftfahrtorganisation Iata gemeldet hatte, die sie dann für alle Flüge ab Deutschland in die Buchungssysteme einstellt. Damit gilt die Steuer auch für Tickets aller anderen Airlines, sofern sie keinen anderen Antrag bei der Iata stellen und Tickets über die großen Buchungssysteme gekauft werden.
© dpa, aero.de | Abb.: Gerhard Vysocan, edition airside | 08.09.2010 14:51
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