Verwandte Themen
Auch der Verband der mehr als 100 in Deutschland tätigen ausländischen Fluglinien empfiehlt dies seinen Mitgliedern. Als einzige Fluggesellschaft beteiligte sich bisher der Billigflieger Ryanair an der Schlichtung, die auch für Bahn, Busse und Schiffe zuständig ist.
Geltendmachen können Passagiere Ansprüche, die für Flüge ab dem 1. November entstehen. Dabei müssen sich Kunden mit ihren Beschwerden weiter zuerst an die Airline wenden. Lehnt sie Schadenersatzzahlungen ab oder reagiert innerhalb von zwei Monaten nicht, können Reisende sich an die Vermittlungsinstanz wenden. Nach jahrelangen Diskussionen hatte der Bundesrat im Frühjahr den Weg für eine entsprechende gesetzliche Schlichtungsregelung frei gemacht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Ankündigung der Fluggesellschaften. "Es hat ja auch lange auf sich warten lassen", sagte Experte Otmar Lell. Die SÖP sei als Vermittlerin etabliert. Dass sich Verbraucher bei Ärger mit Airlines an dieselbe Stelle wenden könnten, sei ein großer Vorteil. Verbraucher hätten jetzt deutlich bessere Chancen, ohne eine Klage an ihr Recht zu kommen.
Für die Fluggesellschaften ist die Beteiligung an der SÖP freiwillig. Allerdings ist für Airlines, die sich keiner privat organisierten Stelle anschließen wollen, ab 1. November das Bundesamt für Justiz als staatlicher Schlichter zuständig.
© dpa | Abb.: Flughafen München, Symbolbild | 02.10.2013 07:12
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.