Bruchlandung in DUS
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BFU spricht Atlas-Air-Piloten von Schuld frei

Atlas Air
Unfall von Atlas Air in Düsseldorf, © Polizei NRW

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BRAUNSCHWEIG - Die Piloten eines landenden Frachtjumbos, der 2005 bei winterlichen Bedingungen in Düsseldorf über die Landebahn hinausrollte, waren an dem Unglück nicht schuld. Zu diesem Ergebnis kommen die Experten der deutschen Unfalluntersuchungsbehörde BFU in ihrem jetzt vorgelegten Abschlussbericht.

Bei dem Unfall am 24. Januar 2005 konnte der aus Dubai landende Boeing 747-212B-Frachtjumbo von Atlas Air nach dem Aufsetzen nicht mehr rechtzeitig bremsen und rollte über das Ende der schneebedeckten Landebahn hinaus.

Dabei wurden Anlagen des Instrumentenlandesystems beschädigt. Zwei Triebwerke des Flugzeugs gerieten in Brand, konnten aber von der Feuerwehr gelöscht werden. Die dreiköpfige Besatzung blieb unverletzt. Die Schäden am Flugzeug waren so schwer, dass es anschließend in Düsseldorf abgewrackt wurde.

Die BFU kam laut Abschlussbericht zu dem Ergebnis: "Der Flugunfall ist darauf zurückzuführen, dass die an die Besatzung übermittelten Bremswerte nicht den Bedingungen entsprachen, die sich infolge des starken Schneefalls seit der letzten Messung auf der Piste ergeben hatten."

Zu dem Flugunfall haben, laut BFU, beigetragen:
  • die hohe Dynamik der Wetteränderung
  • das Fehlen einer unter allen Wetterbedingungen zuverlässigen Messmethode für die Ermittlung von Bremskoeffizienten
Der Platzlotse habe den Piloten unmittelbar vor der Landung gemeldet, dass kurz zuvor eine "mittlere" (ausreichende) Bremswirkung gemessen worden sei. Durch starkes Schneetreiben und Wind habe sich die tatsächliche Bremswirkung jedoch sehr schnell verschlechtert. Die Besatzung habe das korrekt aufsetzende, technisch intakte und mit voller Kraft bremsende Flugzeug daraufhin nicht mehr auf der Piste zum Stehen bringen können.

Um den Zwischenfall ist auch ein juristischer Streit entbrannt: Während der Flughafen Düsseldorf und die Deutsche Flugsicherung gegen Atlas Air geklagt haben, um die Kosten für Bergung und Verschrottung (800.000 Euro) und ILS-Beschädigung (200.000 Euro) wieder einzutreiben, klagt Atlas Air umgekehrt auf Schadensersatz für ihren zerstörten Jumbo.
© FLUG REVUE - Sebastian Steinke | Abb.: BFU | 03.02.2014 08:25

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Beitrag vom 04.02.2014 - 01:18 Uhr
Technisch war die Maschine ok, Aufsetzpunkt und Geschwindigkeit waren auch ok, volle Bremsleistung, Reverser und Spoiler. Es kann ja nur an der Beschaffenheit der Bahn gelegen haben.
Beitrag vom 03.02.2014 - 23:40 Uhr
Wer die Kosten trägt ist letztendlich egal. Wichtiger ist die Frage, wie konnte das überhaupt passieren? Flug EK8995 war laut Pressemeldung vom 24.05.2005 die erste Landung auf der Südbahn in EDDL. Obwohl die 747-212F bereits 30 Jahre alt war, konnten die Ermittler keine technischen Fehler am Flugzeug feststellen. Wenn die Piloten ebenfalls keine Fehler gemacht haben, hätte die 747 bei 9000 Fuß Bahnlänge locker abremsen können. Es sei denn, die Bahn war vereist! Im diesem Fall hätte die Flugsicherung eine Landung nicht gestatten dürfen.
Wie auch immer, letztendlich wird wohl Deutschland für den Schaden aufkommen müssen.

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Beitrag vom 03.02.2014 - 15:07 Uhr
Tolles Posting, vielleicht wurd ja auch nur gründlich untersucht?

Ausserdem wer soll denn die Regressansprüche von Atals Air gegenüber der BFU übernehmen. ach ja der Steuerzahler, denn die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ist ja eine staatliche Einrichtung, kann man ja mal übersehen!

Also zum einen mahnst du an dass Steuergelder nicht korrekt eingesetzt werden, indem die BFU ihre Arbeit nicht machen würde zum andere sollen aber völlig Unbeteiligte (der Steuerzahler) für diesen Schaden aufkommen, da beißt sich die Katze in den Schwanz.


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