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Etihad darf Codeshare-Flüge mit Air Berlin weitgehend fortsetzen

Etihad Airbus A330
Etihad Airbus A330, © Airbus S.A.S.

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BERLIN - Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin kann ihre umstrittenen Gemeinschaftsflüge mit dem arabischen Partner Etihad bis Ende März weitgehend fortsetzen. Das entschied am Donnerstag das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

Wie das Gericht mitteilte, muss das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Genehmigung für 26 Strecken mit Auslandszielen für die restliche Dauer des Winterflugplanes bis zum 26. März 2016 erteilen. Für fünf innerdeutsche Strecken wurde der Antrag von Etihad jedoch abgelehnt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den Regelungen im Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Demnach sei Etihad - neben der Bedienung der Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg - auch berechtigt, Auslandsflüge von und zu den Flughäfen Berlin, Stuttgart und Nürnberg über Codesharing durchzuführen.

Hingegen stütze das Abkommen nicht die Auffassung von Etihad, ihr müsse auch die Bedienung weiterer innerdeutscher Verkehre zwischen den Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg oder zwischen den Flughäfen Berlin, Stuttgart und Nürnberg erlaubt werden.

Codesharing ist ein Verfahren, bei dem sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug teilen. Jede der beteiligten Anbieter führt den Flug unter einer eigenen Flugnummer. Das ermöglicht den Airlines, auch Flüge anzubieten, die sie nicht selbst oder nur auf Teilstrecken durchführen.

"Wichtiger Teilerfolg für Air Berlin"

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte zu der Entscheidung: "Das ist ein wichtiger Teilerfolg für Air Berlin". Die Flüge seien für das Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur. Air Berlin ist der größte Kunde der Berliner Flughäfen, deren Aufsichtsratschef Müller ist.

Die Fluggesellschaft aus Abu Dhabi hatte Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgericht Braunschweig eingelegt. Dieses hatte das von Luftfahrtbundesamt verfügte Fristende für die gemeinsame Vermarktung der Flüge bestätigt. (Az.: 7 ME 4/16)

Bislang bieten Air Berlin und Etihad rund 80 Flüge unter zwei Flugnummern an. Etihad ist mit einem Anteil von 29,2 Prozent größter Aktionär und hat Air Berlin bereits finanziell unterstützt. Die gemeinsame Vermarktung von Flügen ist für Air Berlin ein wichtiger Geschäftspfeiler. Etihad wirft der Bundesregierung Protektionismus zugunsten der deutschen Konkurrentin Lufthansa vor.

Das Braunschweiger Luftfahrt-Bundesamt hatte die Genehmigung auf Grundlage des Luftverkehrsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nur bis zum 15. Januar erteilt. Von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen sind 52 andere Codeshare-Flüge, die das Bundesamt genehmigt hatte.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Air Berlin, FMG (groß) | 14.01.2016 19:06

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Beitrag vom 16.01.2016 - 20:40 Uhr
Modhinweis
2 Beiträge gelöscht.
Fly-away
Moderator
Beitrag vom 16.01.2016 - 17:16 Uhr
Ihr unsachlicher und diffamierender Kommentar spricht für sich und gegen Sie.

Na, dann schauen wir doch mal auf Ihren Post.... Duden: diffamieren- jmdn. öffentlich durch falsche Behauptungen in einen schlechten Ruf bringen.

Minister Dobrindt, der Lakaie der Lufthansa (diffamierend) kann nach der tollen PKW Maut jetzt diesbez. einpacken. (unsachlich, pers. Meinung ohne Beleg)
Er war derjenige der sich vor den Karren hat spannen lassen, (diffamierend) während vorher alle Flüge immer genehmigt wurden. Eine eindeutige Einflußnahme auf das LBA.(unsachlich, pers. Meinung ohne Beleg. Selbst wenn, wäre ok, das LBA ist dem BVM unterstellt und liegt somit in der Verantwortung des BMfV.)
Die Lufthansa führt in die ganze Welt Codeshares durch..... (nicht richtig, es gibt genug Märkte die sie nur im Interlining bedient. Vielleicht nochmal den Unterschied nachschauen) die goldenen Zeiten mit Monopol sind nun mal vorbei. Bei der Strecke Hamburg Frankfurt hat die Lufthansa weiterhin ein Monopol (kann ja nix dafür, wenn keiner die Strecke bedient. Auch hier nochmal der Duden: Monopol - das absolute Vorrecht/Alleinrecht) und schaut euch die Ticketpreise an (Markt).....wofür? Damit die Piloten mit 55 in den Vorruhestand gehen um woanders weiter zu fliegen und doppelt zu kassieren. (Zusammenhang?? Unsachlich) Das Rumgeheule ist wirklich erbärmlich und die politische Einflussnahme überdeutlich. (unsachlich, pers. Meinung ohne Beleg) Minister Dobrindt scheint ja der Minister für Bayern und LH (diffamierend) (in München und Frankfurt größte Stationen) zu sein, er sollte der Minister Deutschlands sein.



Dieser Beitrag wurde am 16.01.2016 17:19 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 15.01.2016 - 19:26 Uhr
Das Urteil wird "belohnt" - 24% Rabatt auf den Nettoflugpreis
 http://www.airberlin.com/de-DE/site/start.php


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