Kontrolleurin am Flughafen darf Kopftuch tragen
HAMBURG - Eine Frau darf als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens grundsätzlich ein religiöses Kopftuch tragen.
Lehnt ein Arbeitgeber eine Bewerbung allein wegen des Kopftuchs ab, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung aufgrund der Religion dar. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. (8 AZR 49/25) und blieb damit seiner bisherigen Rechtsprechung treu.
Die obersten Arbeitsrichter haben bereits in mehreren Grundsatzurteilen zum Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz entschieden, dass ein pauschales Verbot oft eine unzulässige Diskriminierung wegen der Religion darstellt. In dem jetzt entschiedenen Fall hatte eine Bewerberin geklagt, die sich für eine Stelle bei der Passagier- und Gepäckkontrolle am Flughafen Hamburg beworben hatte.
Ihre Bewerbung wurde abgelehnt, nachdem sie im Auswahlverfahren ein Bewerbungsfoto mit Kopftuch eingereicht hatte. Die Frau sah darin eine Diskriminierung und verlangte eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Das beklagte Unternehmen verwies darauf, die Absage sei wegen Lücken im Lebenslauf erfolgt. Zudem seien Kopfbedeckungen nach einer Konzernbetriebsvereinbarung generell verboten. Als beliehene Sicherheitskräfte unterlägen Luftsicherheitsassistentinnen außerdem einem staatlichen Neutralitätsgebot.
Dieser Argumentation folgte der Achte Senat nicht. Die Klägerin habe ausreichende Indizien für eine Benachteiligung wegen ihrer Religion vorgetragen. Diese Vermutung habe die Beklagte nicht widerlegen können. Das Nichttragen eines Kopftuchs sei keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin, hieß es.
Auch das Argument, religiöse Symbole könnten Konflikte an Kontrollstellen verschärfen, ließ das Gericht nicht gelten. Objektive Anhaltspunkte für vermehrte Konflikte durch kopftuchtragende Sicherheitsassistentinnen seien nicht ersichtlich. Die Vorinstanzen hatten der Klägerin bereits recht gegeben und ihr eine Entschädigung von 3.500 Euro zugesprochen.
© dpa | 29.01.2026 17:30
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Beitrag vom 03.02.2026 - 18:39 Uhr
Die Linken verachten nicht nur grundlegende deutsche Werte wie die Akzeptanz anderer Parteien- Gießen 2025 lässt grüßen- stören nicht nur das friedliche Zusammenleben argloser Menschen- Berliner Stromausfall nach Anschlag lässt grüßen- und lehnen nicht nur Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit für jedermann) ab- Meldestellen für nicht genehme, „böse“ Meinungsäußerungen lassen grüßen- sondern sie reden auch Kritiker der hiesigen momentanen Wirtschaftslage insgesamt schlecht. Immer ist jemand dann gleich ein Rechter (wer genau ist eigentlich ein Rechter: Jeder rechts von der Linkspartei?), bloß weil er Kopftuchmädchen an der Sicherheitskontrolle nicht mag, immer läuft hier alles prima, hier zB schwafelt einer von einer „Made im Speck in einer der der reichsten Regionen Welt“, in deren Hauptstadt man neuerdings nicht einmal mal mehr die Gehwege im Januar eisfrei bekommt (bekommen darf wegen Streusalzverbot) und klagt und jammert vor sich hin, was das Zeug hält…
Beeindruckend, wie aus ein paar Schlagworten gleich ein komplettes Weltbild gezimmert wird. „Die Linken“ verachten alles, sabotieren Stromnetze, schaffen die Meinungsfreiheit ab und verbieten nebenbei noch den Winterdienst – fehlt eigentlich nur, dass sie auch fürs Wetter verantwortlich sind - uups, nein, das sind ja die Grünen.
Artikel 5 GG wird hier besonders kreativ interpretiert: Meinungsfreiheit heißt offenbar, alles sagen zu dürfen, ohne Widerspruch, Konsequenzen oder Gegenrede. Sobald jemand widerspricht oder auf Gesetze verweist, ist das dann schon Diktatur. Praktisch.
Auch der Klassiker darf nicht fehlen: Wer pauschal über „Kopftuchmädchen“ herzieht, versteht sich natürlich als mutiger Wirtschaftskritiker – und ist völlig überrascht, wenn andere das eher als Ressentiment denn als Sachargument einordnen. Dass man Kritik an Politik äußern kann, ohne nach unten zu treten, scheint leider keine Option zu sein.
Und ja, Deutschland ist eine der reichsten Regionen der Welt und hat Probleme – beides gleichzeitig ist offenbar schwer auszuhalten. Gehwege, Streusalz und Weltuntergang in einem Atemzug zu nennen, ersetzt jedenfalls keine Analyse, sondern nur Differenzierung durch Empörung.
Kurz gesagt: Viel Jammern, viele Feindbilder, wenig Fakten. Polemik ersetzt eben keine Argumente – auch dann nicht, wenn man sie sehr laut vorträgt.
Dieser Beitrag wurde am 03.02.2026 18:53 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 03.02.2026 - 18:35 Uhr
@F11:
Hmm, ob die blauen Durchgeknallten den (kläglichen) Rest an Wirtschaft, den ihnen die grünrot Durchgeknallten Fachleute unter Führung des Heizungsspezialisten Habeck noch übrig gelassen haben dann auch noch kaputtmachen, wird man erst sehen. Viel gäbe es ja da nicht mehr zu tun. Jedenfalls wird es bei denen dann vermutlich keine Kopftuchmädchen an der Sicherheitskontrolle geben; wäre doch auch schon was…
Ihr Beitrag setzt wie immer auf Polemik statt Argumente. Weder ist die deutsche Wirtschaft „kläglich am Ende“, noch lassen sich komplexe wirtschaftliche Entwicklungen allein einer bestimmten Regierung oder Person zuschreiben. Faktoren wie Energiepreise, globale Krisen, Lieferkettenprobleme und internationale Konkurrenz spielen dabei eine zentrale Rolle.
Abwertende Begriffe gegenüber politischen Gegnern oder Beschäftigten im öffentlichen Dienst tragen nichts zur inhaltlichen Diskussion bei. Personal an Sicherheitskontrollen wird nach Qualifikation und rechtlichen Vorgaben eingesetzt, nicht nach Herkunft oder Kleidung. Eine sachliche Debatte über Wirtschaftspolitik oder Sicherheitsfragen sollte ohne Pauschalisierungen und Ausgrenzung geführt werden.
Beitrag vom 03.02.2026 - 13:14 Uhr
Da das Urteil noch nicht veröffentlich ist, habe ich mir mal die Mühe gemacht, das vorinstanzliche Urteil zu lesen. Das ist m. E. schon sehr gut begründet und im Ergebnis nachvollziehbar.
Einige Dinge sind mir jedoch aufgefallen, von denen ich hier drei ansprechen möchte.
1. Die Beliehene verweist nicht nur auf die ihr übertragene Aufgabe sondern auch auf die damit verbundene Verpflichtung das staatliche Neutralitätsgebot zu wahren. Jetzt hat aber der Beleiher gar keine abschließende Regelung dazu getroffen, weder auf dem Gesetzes- noch dem Verordnungswege. Damit schränkt man natürlich den Entscheidungsspielraum eines jeden Gerichtes entscheidend ein. Insofern ist es (für mich) ein wenig verwunderlich, daß die Beklagte noch in die dritte Runde gezogen ist. Das Ergebnis war vorhersehbar.
2. Es gab eine Konzernbetriebsvereinbarung zum Tragen von Dienstkleidung. Das Urteil greift m. E. sehr stark in die Autonomie des Unternehmens, ggf. unter Einbeziehung des Betriebsrates, ein. Das ist durchaus diskussionswürdig (und wäre mal eine sinnvolle Diskussion).
3. Der zentrale Konflikt besteht m. E. schon in Art. 3 GG (Diskriminierungsverbot). Der Artikel soll einerseits den einzelnen vor staatlicher Diskriminierung schützen, andererseits ist aber gerade Art. 3 GG - übrigens genau deshalb - wesentlicher Bestandteil des staatlichen Neutralitätsgebotes, auf das sich die Beliehene hier beruft.
Sich mit diesem Konflikt auseinanderzusetzen hat sich das LArbG gescheut. Das ist nachvollziehbar, weil es zum einen eine staatliche Regelungslücke gibt (und man nicht die Arbeit anderer macht) und es zum anderen die vornehmliche Aufgabe des Gerichtes war, den Einzelfall zu regeln, also ein Urteil zu sprechen - und kein Recht. Das ist wie ich finde gut gelungen.
Interessant wird, ob sich das BAG dieses Konfliktes angenommen hat.
Und jetzt zu meiner persönlichen Meinung: Ohne diesen Konflikt argumentativ zu führen und letztlich auch argumentativ zu entscheiden, sei es auf der Seite des Gesetzgebers oder letztinstanzlich gerichtlich, kann man die Rechtsentwicklung nicht als solide bezeichnen. Sie bleibt defizitär und damit die Regelung eines Einzelfalls.
Das finde ich schade, denn so mutiert die Rechtsentwicklung zur Loseblattsammlung wie im angelsächsischen Rechtsraum.
Dieser Beitrag wurde am 03.02.2026 13:15 Uhr bearbeitet.
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Beeindruckend, wie aus ein paar Schlagworten gleich ein komplettes Weltbild gezimmert wird. „Die Linken“ verachten alles, sabotieren Stromnetze, schaffen die Meinungsfreiheit ab und verbieten nebenbei noch den Winterdienst – fehlt eigentlich nur, dass sie auch fürs Wetter verantwortlich sind - uups, nein, das sind ja die Grünen.
Artikel 5 GG wird hier besonders kreativ interpretiert: Meinungsfreiheit heißt offenbar, alles sagen zu dürfen, ohne Widerspruch, Konsequenzen oder Gegenrede. Sobald jemand widerspricht oder auf Gesetze verweist, ist das dann schon Diktatur. Praktisch.
Auch der Klassiker darf nicht fehlen: Wer pauschal über „Kopftuchmädchen“ herzieht, versteht sich natürlich als mutiger Wirtschaftskritiker – und ist völlig überrascht, wenn andere das eher als Ressentiment denn als Sachargument einordnen. Dass man Kritik an Politik äußern kann, ohne nach unten zu treten, scheint leider keine Option zu sein.
Und ja, Deutschland ist eine der reichsten Regionen der Welt und hat Probleme – beides gleichzeitig ist offenbar schwer auszuhalten. Gehwege, Streusalz und Weltuntergang in einem Atemzug zu nennen, ersetzt jedenfalls keine Analyse, sondern nur Differenzierung durch Empörung.
Kurz gesagt: Viel Jammern, viele Feindbilder, wenig Fakten. Polemik ersetzt eben keine Argumente – auch dann nicht, wenn man sie sehr laut vorträgt.
Dieser Beitrag wurde am 03.02.2026 18:53 Uhr bearbeitet.
Hmm, ob die blauen Durchgeknallten den (kläglichen) Rest an Wirtschaft, den ihnen die grünrot Durchgeknallten Fachleute unter Führung des Heizungsspezialisten Habeck noch übrig gelassen haben dann auch noch kaputtmachen, wird man erst sehen. Viel gäbe es ja da nicht mehr zu tun. Jedenfalls wird es bei denen dann vermutlich keine Kopftuchmädchen an der Sicherheitskontrolle geben; wäre doch auch schon was…
Ihr Beitrag setzt wie immer auf Polemik statt Argumente. Weder ist die deutsche Wirtschaft „kläglich am Ende“, noch lassen sich komplexe wirtschaftliche Entwicklungen allein einer bestimmten Regierung oder Person zuschreiben. Faktoren wie Energiepreise, globale Krisen, Lieferkettenprobleme und internationale Konkurrenz spielen dabei eine zentrale Rolle.
Abwertende Begriffe gegenüber politischen Gegnern oder Beschäftigten im öffentlichen Dienst tragen nichts zur inhaltlichen Diskussion bei. Personal an Sicherheitskontrollen wird nach Qualifikation und rechtlichen Vorgaben eingesetzt, nicht nach Herkunft oder Kleidung. Eine sachliche Debatte über Wirtschaftspolitik oder Sicherheitsfragen sollte ohne Pauschalisierungen und Ausgrenzung geführt werden.
Einige Dinge sind mir jedoch aufgefallen, von denen ich hier drei ansprechen möchte.
1. Die Beliehene verweist nicht nur auf die ihr übertragene Aufgabe sondern auch auf die damit verbundene Verpflichtung das staatliche Neutralitätsgebot zu wahren. Jetzt hat aber der Beleiher gar keine abschließende Regelung dazu getroffen, weder auf dem Gesetzes- noch dem Verordnungswege. Damit schränkt man natürlich den Entscheidungsspielraum eines jeden Gerichtes entscheidend ein. Insofern ist es (für mich) ein wenig verwunderlich, daß die Beklagte noch in die dritte Runde gezogen ist. Das Ergebnis war vorhersehbar.
2. Es gab eine Konzernbetriebsvereinbarung zum Tragen von Dienstkleidung. Das Urteil greift m. E. sehr stark in die Autonomie des Unternehmens, ggf. unter Einbeziehung des Betriebsrates, ein. Das ist durchaus diskussionswürdig (und wäre mal eine sinnvolle Diskussion).
3. Der zentrale Konflikt besteht m. E. schon in Art. 3 GG (Diskriminierungsverbot). Der Artikel soll einerseits den einzelnen vor staatlicher Diskriminierung schützen, andererseits ist aber gerade Art. 3 GG - übrigens genau deshalb - wesentlicher Bestandteil des staatlichen Neutralitätsgebotes, auf das sich die Beliehene hier beruft.
Sich mit diesem Konflikt auseinanderzusetzen hat sich das LArbG gescheut. Das ist nachvollziehbar, weil es zum einen eine staatliche Regelungslücke gibt (und man nicht die Arbeit anderer macht) und es zum anderen die vornehmliche Aufgabe des Gerichtes war, den Einzelfall zu regeln, also ein Urteil zu sprechen - und kein Recht. Das ist wie ich finde gut gelungen.
Interessant wird, ob sich das BAG dieses Konfliktes angenommen hat.
Und jetzt zu meiner persönlichen Meinung: Ohne diesen Konflikt argumentativ zu führen und letztlich auch argumentativ zu entscheiden, sei es auf der Seite des Gesetzgebers oder letztinstanzlich gerichtlich, kann man die Rechtsentwicklung nicht als solide bezeichnen. Sie bleibt defizitär und damit die Regelung eines Einzelfalls.
Das finde ich schade, denn so mutiert die Rechtsentwicklung zur Loseblattsammlung wie im angelsächsischen Rechtsraum.
Dieser Beitrag wurde am 03.02.2026 13:15 Uhr bearbeitet.