Flugbegleiter-Tarifkonflikt
Älter als 7 Tage

Gespräche zwischen Eurowings, Verdi und Ufo gescheitert

Eurowings
Eurowings, © Lufthansa

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BERLIN / KÖLN - Der Lufthansa-Billigtochter Eurowings drohen möglicherweise erneut Streiks des Kabinenpersonals. Gespräche zwischen dem Unternehmen und den beiden Gewerkschaften Verdi und Ufo seien in der Nacht zu Freitag gescheitert, wie Ufo am frühen Morgen mitteilte.

Die konkurrierenden Gewerkschaften wollten zusammen mit dem Unternehmen ein Abkommen schließen, das den Flugbegleitern bei Eurowings einheitliche Tarifverträge ermöglichen sollte.

Verdi hatte Anfang Dezember mit Eurowings einen Abschluss erreicht, den Ufo scharf kritisiert und als "massive Provokation" bezeichnet hatte. Ufo sei dennoch an einer gemeinsamen Lösung interessiert gewesen, sagte Verhandlungsführerin Sylvia De La Cruz. Das sei nun gescheitert.

Ufo-Tarifvorstand Nicoley Baublies sagte der Mitteilung zufolge: "Leider bleibt uns deshalb nichts anderes übrig, als mit den "normalen" gewerkschaftlichen Mitteln die Ziele der EW-Mitarbeiter zu verfolgen und mit dem besseren Vertrag auch die Mehrheit der Kabinenmitarbeiter bei Eurowings zu überzeugen."

Konkrete Pläne für Streiks oder andere Aktionen nannte Baublies aber nicht. Ufo hatte Ende Oktober bei Eurowings gestreikt. Verdi und Ufo beanspruchen für sich, bei der Lufthansa-Tochter die stärkere Gewerkschaft zu sein.
© dpa-AFX | 16.12.2016 07:09

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Beitrag vom 17.12.2016 - 13:38 Uhr
Ist das so? Auf der UFO Seite heißt es, dass ver.di den UFO MTV mit abgezeichnet hat. Obwohl das alles sehr verworren formuliert ist.

 https://www.ufo-online.aero/news/eurowings/827-zur-kalten-jahreszeit-eurowings-kuschelt-mit-ver-di
Beitrag vom 17.12.2016 - 11:47 Uhr
Der Vergütungstarifvertrag ist jetzt in Kraft getreten. Für Eurowings-Mitarbeiter ist wichtig, dass jetzt die erste Tarifanpassung seit vielen Jahren tatsächlich auf dem Konto ankommt.
Ab Januar verhandelt dann ver.di weiter über den Manteltarifvertrag. Da hätte UFO mit im Boot sein können, wolle das aber nur ohne den ver.di-Vergütungstarifvertrag gelten zu lassen.


Dieser Beitrag wurde am 17.12.2016 11:48 Uhr bearbeitet.


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