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Luftverkehr fordert europaweite Regelung von Nachtflügen

Nacht
Lufthansa Airbus A321, © Deutsche Lufthansa AG

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BERLIN - Die Luftverkehrswirtschaft in Deutschland hält eine europaweite Regelung zum Nachtflugverkehr für dringend notwendig. "Eine solche Regelung müsse aber im hohen Maße wettbewerbsneutral sein", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Matthias von Randow, vor dem Hintergrund des erfolgreichen Volksbegehrens für ein striktes Nachtflugverbot in Berlin.

Sinnvoll wäre es, für Deutschland und auch international festzulegen, wo Nachtflug überhaupt benötigt wird. "In Deutschland brauchen wir keineswegs überall Nachtflugverkehr", betonte von Randow. Aber an einigen wenigen Standorten sollte das möglich bleiben. Schon jetzt gebe es mit beispielsweise Köln oder Hannover nur noch wenige Flughäfen, die auch nachts angeflogen werden dürfen.

Am künftigen Hauptstadtflughafen BER wollen Fluglärmgegner ein striktes Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Nach jetzigem Stand soll ein Verbot zwischen 00.00 und 5.00 Uhr gelten.

Die Fluglärmgegner hatten mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt und damit die notwendige Zahl für ein Volksbegehren weit übertroffen, so dass sich der Brandenburger Landtag erneut mit dem Nachtflugverbot befassen muss. Sollte der Landtag das Anliegen des Begehrens wie erwartet im kommenden Jahr ablehnen, wäre der Weg frei für einen Volksentscheid frei.

Von Randow plädierte beim Nachtflugverbot "für einen Gleichklang im internationalen Wettbewerb". Sollten die Betriebszeiten der Flughäfen in Deutschland weiter eingeschränkt werden, würden die hiesigen Fluggesellschaften massiv benachteiligt werden im Vergleich zu den Airlines, deren Heimatbasis beispielsweise in der Türkei oder Asien liegt.

Außerdem sei die Luftverkehrswirtschaft dafür, dass in den Randzeiten Verspätungsflüge zugelassen werden. Das bedeutet, dass ein verspätetes Flugzeug auch noch an dem im Flugplan vorgesehenen Flughafen landen darf und nicht an einen anderen Ort ausweichen muss.
© dpa | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 04.12.2012 17:00


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