Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Lemke stellt Vorkassepraxis in Frage

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Beitrag vom 06.07.2022 - 11:13 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2318 Beiträge)

Das sehe ich eben so, aber, ein Arbeitskollege meiner Frau hatte eine einen Flug vor ein paar Wochen gebucht, dieser wurde jetzt, 3 Tage vor Abflug gestrichen, aber unter neuer Nummer zu den gleichen Abflugzeiten, gleiches Flugzeug, gleicher Sitzplatz ihm angeboten, joch zu fast dem doppelten Preis.
Nachdem er Unterkunft usw. am Zielort bereits gebucht hat, steckt er in einer schönen Zwickmühle.

Sorry, aber das glaube ich nicht. In so einem Fall (Absage 3 Tage vorher) ist die Airline nach EU Verordnung 261/2004 verpflichtet eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung zum Zielort anzubieten. Und zwar ohne zusätzliche Kosten für den PAX, siehe 3 iii.:

Tut mir leid, ich hatte es verwechselt (oder nicht richtig zugehört ;-), die Stornierung des Fluges erfolgte 3 Wochen vor Abflug, mit sofortiger Geldrückzahlung und dem Angebot den gleichen Flug zum (fast) doppelten Preis zu kaufen.

Das ist natürlich was anderes. Aber auch das, wenn es nachweislich dergleiche Flug ist, muss er sich nicht gefallen lassen. VG
Beitrag vom 06.07.2022 - 11:15 Uhr
Userfbwlaie
User (4890 Beiträge)
@VJ 101,
"Tut mir leid, ich hatte es verwechselt (oder nicht richtig zugehört ;-), die Stornierung des Fluges erfolgte 3 Wochen vor Abflug, mit sofortiger Geldrückzahlung und dem Angebot den gleichen Flug zum (fast) doppelten Preis zu kaufen."

Das kann ich mir kaum vorstellen. Ich kenne natürlich nicht den zu Grunde liegenden Vertrag.
Auch eine Stornierung durch die Fluggesellschaft ist nicht ohne Weiteres möglich.
Falls z. B. aber Gleitklauseln (z. B. Zuschlag bei Kerosinkostenerhöhungen..) im Vertrag enthalten waren, könnte aus buchungstechnischen Gründe zunächst eine Stornierung plus Rückzahlung und neuem Vertrag statt einer "einfachen Nachforderung" nötig sein.
Beitrag vom 06.07.2022 - 12:49 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
@VJ 101,
"Tut mir leid, ich hatte es verwechselt (oder nicht richtig zugehört ;-), die Stornierung des Fluges erfolgte 3 Wochen vor Abflug, mit sofortiger Geldrückzahlung und dem Angebot den gleichen Flug zum (fast) doppelten Preis zu kaufen."

Das kann ich mir kaum vorstellen. Ich kenne natürlich nicht den zu Grunde liegenden Vertrag.
Auch eine Stornierung durch die Fluggesellschaft ist nicht ohne Weiteres möglich.
Falls z. B. aber Gleitklauseln (z. B. Zuschlag bei Kerosinkostenerhöhungen..) im Vertrag enthalten waren, könnte aus buchungstechnischen Gründe zunächst eine Stornierung plus Rückzahlung und neuem Vertrag statt einer "einfachen Nachforderung" nötig sein.

So wie ich es mitbekommen habe, ist es ein Lufthansa-Flug nach Hurghada, wie und wo der Flug gekauft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
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