BGH-Urteil
Älter als 7 Tage

Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung ist rechtmäßig

Lufthansa-Bodenpersonal
Lufthansa-Bodenpersonal, © Jens Görlich / Lufthansa
KARLSRUHE - Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem Reisetermin, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. (Az.: X ZR 97/14, 98/14 und 5/15)

Durch entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden Passagiere nicht unangemessen benachteiligt.

Die Verbraucherzentrale NRW wollte Klauseln von Lufthansa, Condor und TuiFly zu Fall bringen. Die Verbraucherschützer bemängelten unter anderem, dass damit das volle Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt werde und dieser sein Druckmittel verliere, Geld bis zur Erbringung der Leistung zurückzuhalten. Die Flugunternehmen hatten in der Verhandlung dagegen gehalten, dass sie das Inkassorisiko zahlungsunwilliger Kunden nicht tragen könnten.

Nach Überzeugung des für das Personenbeförderungsrecht zuständigen Senats wäre eine Zahlung erst am Zielort nicht praktikabel. Auch eine Regelung analog zum Reisevertragsrecht mit einer Anzahlung von 20 Prozent und Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt sei nicht erforderlich.

Die Richter wiesen auf die Bedeutung des international einheitlichen Abrechnungsstandards in der Luftfahrt hin. "Das ist ein Gesichtspunkt, der eine wesentliche Rolle gespielt hat", sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck.

Fluggäste hätten Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung der EU im Fall von Ausfällen oder großen Verspätungen. Das Insolvenzrisiko sei durch unionsrechtliche und nationale Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen deutlich verringert. Ein möglicher Zins- und Liquiditätsnachteil bei frühzeitiger Buchung für den Kunden werde regelmäßig durch einen günstigeren Preis gegenüber einer späteren Buchung ausgeglichen.
© dpa-AFX | Abb.: Jens Görlich / Lufthansa | 16.02.2016 12:39

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Beitrag vom 17.02.2016 - 09:07 Uhr
@dacno1982

Auf welcher Rechtsgrundlage besteht dieses 24stündige kostenlose Stornierungs - Recht?

Danke für die Aufklärung.
Beitrag vom 17.02.2016 - 08:29 Uhr
Völlig normal, da die Flugesellschaften unter anderem nur deshalb so günstige Preise anbieten können. Bucht man früher, ist es eben auch günstiger und wird immer teurer je kurzfristiger.
Wenn man das anders haben wollte, würde es auch teurer werden. Die teuren Tickets haben dafür 100% Erstattung oder Umbuchung inclu.
Oder eine Pauschalreise buchen. Hier bezahlt man bei seriösen Anbietern eben rund 20 % an, für die gesamte Reise incl. Flug.

Was viele nicht wissen: Nach deutschem Recht kann jeder innerhalb von 24 Stunden nach buchung ohne Begründung stornieren und zwar kostenlos, auch wenn der Tarif mit " nicht erstattbar" gekennzeichnet ist: Das gilt aber nur für Buchungen die in Deutschland bei einer in Deutschland ansässigen Fluggesellschaft gemacht wurden, also im Klartext nur für Lufthansa und Condor.
Air Berlin ist nicht ohne Grund eine "PLC."
Beitrag vom 16.02.2016 - 22:09 Uhr
Falls man sehr früh bucht- also bestätige Verbindungen und Preise hat - ist man auch vor Änderungen nicht sicher. Flüge für November/Dezember nach Australien/Neuseeland muß man schon im Juli buchen...In der Zwischenzeit kann sich da einiges ändern.


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