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Lufthansa muss Kosten für Sky Marshals tragen

Lufthansa Airbus A350-900
Lufthansa Airbus A350-900, © Lufthansa

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FRANKFURT - Deutsche Luftfahrtunternehmen müssen Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei ("Sky Marshals") während ihres Einsatzes an Bord bei Inlands- und Auslandsflügen kostenlos transportieren.

Einen Anspruch auf Entschädigung von passagierbezogenen Zusatzkosten haben die Unternehmen nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (Az.: III ZR 391/17). Eine Millionenklage der Lufthansa wurde als unbegründet zurückgewiesen.

"Sky Marshals" sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall einen Terroranschlag verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden.

Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch Steuern, Einreise- oder Zollgebühren sowie Start- und Landeentgelte zahlen. Sie forderte mehr als 2,3 Millionen Euro an Kosten zurück.
© dpa-AFX, aero.de | 26.07.2018 10:40

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Beitrag vom 28.07.2018 - 09:35 Uhr
Das war klar, dass der liebe Vaterstaat jede Möglichkeit nutzt, um mehr steuern einzunehmen. Aber werden diese Sky Marshals nicht direkt von der Gate/Parkpostion von der Bundespolizei bzw. der TSA abgeholt und gelangen sogar nicht in den Prozess eines „normalen Passagiere" der irgendwo einreist?.
Beitrag vom 26.07.2018 - 16:17 Uhr
Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass diese "Sky Marshals" wie reguläre Fluggäste gehandhabt werden. Auch, wenn sie sich natürlich möglichst unerkannt unter diesen befinden. Aber das der Staat nie auf weitere Steuerquellen verzichten würde, wundert mich nicht. Fallen für Besatzungsmitglieder denn auch diese Kosten an? Einreise- und Zollgebühren wahrscheinlich, aber Steuern, Start- und Landeentgelte?
Beitrag vom 26.07.2018 - 10:57 Uhr
Das ist wirklich interessant. Die Lufthansa muss Staatsbedienstete kostenlos mitnehmen. OK, geschenkt. Dass die Lufthansa dafür aber noch Steuern und Gebühren zusätzlich an den Staat abführen muss, ist wirklich nur schwer zu akzeptieren.


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