FRANKFURT - Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) haftet nicht für Folgen eines Lotsenstreiks am Stuttgarter Flughafen im April 2009. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Dienstag die Klagen von vier Fluggesellschaften ab.
Die Airlines hatten zusammen rund 32.500 Euro Schadensersatz wegen ausgefallener Flüge verlangt hatten. Sie seien in ihrem Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb nicht eingeschränkt worden, erklärte das Gericht. Die Kammer gestand zudem den Gewerkschaften einen weites Betätigungsfeld zu.
Die bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) beschäftigten Lotsen hatten mit dem Ausstand den bereits mehr als einen Monat währenden Arbeitskampf der Vorfeldkontrolleure bei der Stuttgarter Flughafengesellschaft unterstützt.
In sechs Stunden fielen 31 Flüge aus. Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg wie auch in Frankfurt hatten den Streik als legal eingestuft.
© dpa | 27.03.2012 10:19
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Beitrag vom 27.03.2012 - 20:30 Uhr
Das Urteil ist wohl gewissermaßen nachvollziehbar. Was aber NICHT nachvollziehbar ist: warum werden dieselben Airlines gegenüber ihe Fluggäste in die Haftung genommen? Denn sie sind in all diese Fälle zu Versorgungsleistungen verpflichtet...
Beitrag vom 27.03.2012 - 16:32 Uhr
Das war absehbar. Alles Andere hätte eine Eliminierung der deutschen Gewerkschaftslandschaft zur Folge gehabt.
Kommentare (2) Zur Startseite
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