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Datenschützer Schaar kritisiert Weitergabe von Fluggastdaten

Peter Schaar
Peter Schaar, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, © Heinrich-Böll-Stiftung, CC

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KÖLN - Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Bewilligung des Fluggast-Datenabkommens mit den USA durch das Europaparlament bedauert. "Auch das neue Abkommen beinhaltet eine anlasslose mehrjährige Vorratsspeicherung von Fluggastdaten", sagte Schaar dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag). Ein entsprechendes Abkommen zwischen den EU und den USA ist vom EU-Parlament am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit gebilligt worden.

Deshalb sehe er es "sehr kritisch, wenn die Europäische Kommission und der Rat nun ein vergleichbares EU-System planen, das sogar die Registrierung des innereuropäischen Reiseverkehrs ermöglicht."

"Die Erforderlichkeit einer solchen weiteren flächendeckenden pauschalen Datenspeicherung ist nicht nachgewiesen", sagte Schaar. Sie würde überdies die verfassungsrechtliche Identität Deutschlands bedrohen. "Ich kann der Bundesregierung und den EU-Gremien nur raten, die entsprechenden Warnungen des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst zu nehmen", mahnte der Datenschützer.

Das Europaparlament hatte am Donnerstag grünes Licht für das Fluggastdatenabkommen mit den USA gegeben. Es regelt die automatische Weitergabe der Daten von Reisenden an die US-Terrorfahndungsbehörden. Die persönlichen Daten der Passagiere werden bis zu 15 Jahre gespeichert.
© dpa | 20.04.2012 07:35


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