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Nach dem Gerichtsbeschluss haben die Anwohner damit Anspruch auf eine Entschädigung oder den Einbau besserer Schutzvorrichtungen wie lärmdichte Fenster. Die Richter fordern das Brandenburgische Infrastrukturministerium per einstweiliger Verfügung auf, sicherzustellen, dass die Betreiber die Schutzauflagen umsetzen. Das Gericht lehnte es aber ab, die Flughafeneröffnung zu verschieben.
© dpa | 15.06.2012 15:54
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