Entschädigungen
Älter als 7 Tage

Richterbund: Mehr Klagen wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge

Flughafen Frankfurt
Flughafen Frankfurt, © Flughafen Frankfurt, Symbolbild
BERLIN - Der Streit um Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge landet immer öfter vor Gericht.

Mehr als 100 000 neue Verfahren hätten die Amtsgerichte 2019 verzeichnet und damit fast doppelt so viele wie im Vorjahr, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) unter Berufung auf den Deutschen Richterbund.

Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn sprach von extremen Belastungen für Amtsgerichte an Flughafenstandorten. Zwar handele es sich bei Fluggastfällen zumeist um Bagatellverfahren. Doch die Masse der Fälle führe dazu, dass andere Aufgaben an den Gerichten liegen blieben. Zur weiteren Entwicklung wollte Rebehn angesichts der Corona-Epidemie keine Prognose abgeben.

Flugreisende haben in der Regel einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich die Ankunft um drei Stunden oder mehr verzögert, der Flug kurzfristig ausfällt oder trotz Buchung kein Platz an Bord ist. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab: Je nach Entfernung gibt es pauschal 250, 400 oder 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss aber nicht zahlen, wenn "außergewöhnliche Umstände" vorliegen
© dpa | 06.03.2020 06:02

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Beitrag vom 09.03.2020 - 07:05 Uhr
Interessant dass hier automatisch davon ausgegangen wird, dass die Klagen alle berechtigt sind. Die Realität sieht aber ganz anders aus.
Der Vorschlag, das die Strafe verschärft wird wenn jemand sich erfolglos gegen eine Anschuldigung verteidigt, entbehrt jeder rechtstaatlichen Grundlage und zeugt von der Gesinnung des Posters.
Beitrag vom 07.03.2020 - 10:34 Uhr
Naja, bei einer erfolgreichen Klage müssen die Fluggesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten des Klägers zahlen. Eine Erhöhung der Entschädigung bei eine Klage wäre rechtlich gar nicht zulässig. Allerdings kann man Zinsen verlangen.

Rechtens wäre eine Erhöhung der Entschädigung, wenn der Gesetzgeber es so in das Gesetz schreibt.
Es geht einfach darum, die Unsitte zu beenden erst immer klagen zu müssen. Eine verlorene Klage muss für die Fluggesellschaften deutlich teuer kommen als die Hoffnung, ein paar Kunden werden doch nicht klagen.

Gut, schreiben wir sowas ins Gesetz. Heißt dann, dass wenn Sie in Zukunft einem Blitzerfoto Misstrauen und dagegen Klagen, dass sich die Strafe dann auch verdoppelt?
Oder wollen Sie wieder ein Gesetzt, dass nur für einige wenige (in diesem Fall die Airlines) gilt?

Man könnte auch das Gesetz einfach mal realistischer gestalten und diese fixen Strafen auf Kaufpreisgekoppelte Strafen reduzieren. Das würde einige Airlines wohl auch schon zum Umdenken bringen. Ich kann verstehen, dass die Airlines nicht gerne und vor allem nicht freiwillig und proaktiv Über 200 Euro erstatten, für nen Ticket mit dem sie 29,99 eingenommen haben.
Beitrag vom 07.03.2020 - 10:24 Uhr
Naja, bei einer erfolgreichen Klage müssen die Fluggesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten des Klägers zahlen. Eine Erhöhung der Entschädigung bei eine Klage wäre rechtlich gar nicht zulässig. Allerdings kann man Zinsen verlangen.

Rechtens wäre eine Erhöhung der Entschädigung, wenn der Gesetzgeber es so in das Gesetz schreibt.
Es geht einfach darum, die Unsitte zu beenden erst immer klagen zu müssen. Eine verlorene Klage muss für die Fluggesellschaften deutlich teuer kommen als die Hoffnung, ein paar Kunden werden doch nicht klagen.


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