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GdF obsiegt erneut gegen klagende Airlines

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Neuer DFS Tower Frankfurt, © Fraport AG

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FRANKFURT - Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat erneut einen Prozess um möglichen Schadensersatz nach einer ihrer Streikaktionen gewonnen. Das Landesarbeitsgericht Hessen wies am Donnerstag in zweiter Instanz die gemeinschaftliche Klage der Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin und Ryanair ab, die von der Fluglotsen-Gewerkschaft 3,3 Millionen Euro verlangen. Das Frankfurter Gericht ließ aber die Revision beim Bundesarbeitsgericht zu.

Es sei davon auszugehen, dass das Verfahren weiterverfolgt werde, teilte Lufthansa mit.

In dem aktuellen Prozess ging es zum zwei lediglich angedrohte Streiks der Fluglotsen im Jahr 2011 bei der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung in Langen bei Frankfurt. Die Airlines hatten argumentiert, dass ihnen allein durch die Streikdrohung Kunden und Geschäft verloren gegangen seien.

Ein drittes Verfahren um tatsächlich stattgefundene Streiks im Januar 2012 auf dem Vorfeld des Frankfurter Flughafens mit rund 9,5 Millionen Euro Schaden steckt noch in der zweiten Instanz. Bislang haben die hessischen Arbeitsgerichte stets zugunsten der Gewerkschaft entschieden, da die Streiks sich nicht gegen die klagenden Fluggesellschaften gerichtet hätten. Diese seien lediglich unbeteiligte Dritte in der jeweiligen Tarifauseinandersetzung.
© dpa-AFX | Abb.: Fraport AG | 27.06.2013 16:43


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