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BAF prüft Rechtsmittel gegen Urteil zur Südumfliegung

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Neuer DFS Tower Frankfurt, © Fraport AG

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FRANKFURT- Nach dem spektakulären Erfolg der Kläger gegen die Südumfliegung am Frankfurter Flughafen bleiben die Auswirkungen zunächst unklar. Zwar liegen die Urteilsgründe des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel noch nicht vor, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wird aber absehbar Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon werde umgehend an möglichen alternativen Flugrouten gearbeitet.

"Wir fangen jetzt an zu denken", sagte BAF-Direktor Nikolaus Herrmann am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Allerdings gebe es keine Route, die wirklich problemfrei sei.

Im Prozess um die Flugrouten hatten lärmgeplagte Gemeinden um Frankfurt und private Gegner überraschend einen Erfolg erzielt. Um Lärm ging es aber bei dem Urteil nicht in erster Linie, sondern um die Kapazität des Flughafens.

Bei der Südumfliegung machen nach Westen startende Flugzeuge in Frankfurt zunächst eine Südschleife, um dann in größerer Höhe nach Norden abzudrehen. Damit soll vermieden werden, dass sie Maschinen in die Quere kommen, die eventuell bei einem missglückten Anflug auf die neue Nordwest-Landebahn durchstarten müssen. Allerdings führt die Südumfliegung dicht an der Startbahn West vorbei, die ebenfalls nach Süden führt. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen muss deshalb aus Sicherheitsgründen die Starts staffeln.

Kommunen hatten wegen des großen Fluglärms gegen die Südumfliegung geklagt. Die Kasseler Richter erklärten die Route für rechtswidrig. Um die vorgesehene Kapazität des Flughafens zu erreichen, seien unabhängig von einander funktionierende Bahnsysteme notwendig. Nur dann sei die Rechtsabwägung korrekt, und nur dann sei den Bürgern der Lärm zuzumuten, hieß es in einer Pressemitteilung zum Urteil. Revision wurde nicht zugelassen, gegen diese Entscheidung kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Während Fluglärmgegner über einen Sieg vor Gericht jubelten, warnte die Fluglärmkommission davor, dass jede andere Routenführung zu noch mehr Lärmbetroffenen führen werde. Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfe die Südumfliegung weiter genutzt werden, sagte der Kommissionsvorsitzende Thomas Jühe. Vermutlich werden das noch mindestens einige Monate sein. Alle warten auf die schriftliche Urteilsbegründung, die möglicherweise erst in einigen Wochen vorliegt.

Erst dann laufen die Fristen - und wenn die Flugaufsicht wie erwartet Beschwerde gegen den Richterspruch einlegt, die Revision gegen das Urteil nicht zuzulassen, kann es Monate bis zur nächsten Entscheidung dauern.

Der Flughafenbetreiber Fraport zeigte sich nach dem Urteil äußerlich gelassen: Welche Auswirkungen es habe, sei völlig offen, sagte ein Sprecher. Die Planung der Flugrouten liege in der Hand der Flugsicherung, Fraport sei dabei überhaupt nicht beteiligt. Derzeit gebe es 96 Flugbewegungen pro Stunde. Das ist noch weit entfernt von den geplanten 126 stündlichen Starts und Landungen.

Am Tag nach dem Urteil wurde die Südumfliegung nicht geflogen: Es herrschte Ostwind, und bei dieser Windrichtung starten alle Maschinen von den mittleren Bahnen Richtung Osten. Da ist weder die Startbahn West noch die neue Landebahn im Weg, Ausweichkurven überflüssig.

Auch bei den Klagen gegen den neuen Berliner Hauptstadtflughafen geht es teilweise um Flugrouten. Im Januar hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beispielsweise die für den Flughafen geplante Wannsee-Flugroute gekippt, weil sie über einen Forschungsreaktor führt und das Absturzrisiko nicht richtig geprüft worden sei. Das BAF ist im Wannsee-Fall in Revision gegangen.
© dpa-AFX | Abb.: Fraport AG | 04.09.2013 17:12


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