Untersuchungsausschuss
Älter als 7 Tage

BER-Standort war für Brandenburg nur dritte Wahl

Flughafenbaustelle Berlin Brandenburg
Flughafenbaustelle Berlin Brandenburg, © FBB
POTSDAM - Fast zehn Jahre nach seinem Rücktritt als Ministerpräsident muss Matthias Platzeck im Brandenburger Landtag bohrende Fragen zur Suche nach dem Standort für den Flughafen BER beantworten. Mit der Entscheidung für Schönefeld war Platzeck seinerzeit "sehr unglücklich".

Der frühere Brandenburger Umweltminister und spätere Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) hat in erster Linie Berlin für die Wahl von Schönefeld als Standort für den Flughafen BER verantwortlich gemacht.

Sein Umweltministerium habe 1993/94 nach einer Untersuchung mehrerer Varianten Sperenberg im Süden von Berlin als besten Standort benannt, sagte Platzeck am Freitag als Zeuge im BER-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags. Dahinter habe Jüterbog-Ost gelegen und der letztlich bestimmte Standort Schönefeld erst auf dem letzten Platz.

Maßgeblich für sein Ministerium sei gewesen, dass der Fluglärm in Sperenberg nur wenige und in Schönefeld sehr viele Anwohner betreffen würde, sagte Platzeck. Die größere Entfernung von Sperenberg von 50 Kilometern von Berlin wäre sicher beherrschbar gewesen, meinte er.

Doch Berlin habe befürchtet, dass die Hauptstadt im Fall von Sperenberg zu wenig von der wirtschaftlichen Entwicklung um den Flughafen profitieren würde. Und der Bund habe als Eigentümer keine Konkurrenz zu den Flughäfen Frankfurt/Main und München gewollt.

Im Konsensbeschluss von 1996 hätten der damalige Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD), der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen und Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) dann aber Schönefeld als Standort des Flughafens BER bestimmt. "Stolpe war damit nicht glücklich und wir im Umweltministerium waren damit sehr unglücklich", berichtete der 69-Jährige.

Als falsch wollte Platzeck die Entscheidung für Schönefeld aber ausdrücklich nicht werten. "Wenn mein Ministerpräsident mit den anderen Eigentümern einen Standort kürt, kann es nicht ein falscher Standort sein, dann ist er sicher auch ein geeigneter Standort", betonte er.

Kritik an Schallschutzkonzept

In der Folge habe der Schallschutz für die Anwohner für die Landesregierung sehr hohe Priorität als zentrale Frage für den Erfolg des BER in Schönefeld gehabt, sagte Platzeck. In seiner kurzen Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft 2013 habe er den Eindruck gehabt, dass der Schallschutz für die Vertreter des Bundes und Berlins nicht so eine hohe Priorität gehabt habe.

"Es gab mehrfach Debatten und Kritik an einem unzureichenden und sehr zögerlichen Umgang mit dem Schallschutz", berichtete der 69-Jährige. "Und ich hatte den Eindruck, dass die Flughafengesellschaft zu wenig Kraft investiert, diesen zentralen Bestandteil fertigzustellen."

Der ehemalige Aufsichtsratschef und Brandenburger Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider erklärte, der Aufsichtsrat habe sich nicht in das Tagesgeschäft des Flughafens einmischen dürfen. Es habe daher auch kein Weisungsrecht etwa bezüglich der Fertigstellung des Schallschutzes gegeben, meinte er.

"Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung nicht, der Aufsichtsrat berät die Geschäftsführung", betonte er. Der Aufsichtsrat habe sich aber regelmäßig über die Fortschritte beim Bau des Flughafens und beim Schallschutz berichten lassen.
© dpa-AFX | Abb.: FBB | 10.03.2023 17:19

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Beitrag vom 16.03.2023 - 17:02 Uhr
Gegenfrage:
was wohl würde passieren, wenn ich (als normaler Bürger) Herrn Scheuer deswegen anzeigen würde, da das ja auch (zu geringstem Teil) auch meine Steuern sind, die sinnlos durch ihn verpulvert worden?

Absolut nichts - vermutlich würde nicht mal eine staatsanwaltliche Ermittlung aufgenommen werden.
Das ist jetzt Ihre Unterstellung. Verklagen Sie ihn und Sie werden sehen ob was passiert oder mit welcher Begründung das abgelehnt wird.
Obwohl die bekannten Fakten einen mehr als ausreichenden Anfangsverdacht begründen. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln. Macht sie aber nicht.
Dann wäre die Staatsanwaltschaft Ihre erste Adresse um nachzufragen, warum da nichts passiert ist.
Warum wohl?
Keine Ahnung, wissen Sie es?
Es gibt eben Menschen(gruppen) die sind, leider auch bei uns, 'gleicher als gleich'.

(Vergleiche auch U. Hoeneß gewaltige Steuer-Straftat und die dafür ausgesprochene Strafe (und die 'Nicht'auswirkungen auf sein Leben) mit den Folgen für die Schleckerkassiererin für die "Wertbonunterschlagung")
Jetzt wird es Stammtisch. Deswegen ja Rechtsstaat, damit der Stammtisch nicht die Macht hat.

Dieser Beitrag wurde am 16.03.2023 17:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 16.03.2023 - 16:20 Uhr

Sollte so behandelt werden, wie bei jedem andere (normalen) Bürger auch. Zumindest ist das meine Auffassung von einem Rechtsstaat.
Das ist genau die Beschreibung eines Rechtsstaates, jeder muss sich an das Recht halten. Wenn sich Politiker nicht an das Recht halten, wird sich schon ein Bürger oder Institution finden, die das Recht einfordern. Wenn Sie schreiben "Das kann man das fast schon als 'vorsätzlicher, missbräuchlicher Umgang mit Steuermitteln' bezeichnen.", dann ist auch genau nur das. Fast. So ist das in einem Rechtsstaat, das Recht ist definiert und "o.s.ä.", "m.E." oder "fast" reicht nicht aus. Zum Glück.

Gegenfrage:
was wohl würde passieren, wenn ich (als normaler Bürger) Herrn Scheuer deswegen anzeigen würde, da das ja auch (zu geringstem Teil) auch meine Steuern sind, die sinnlos durch ihn verpulvert worden?

Absolut nichts - vermutlich würde nicht mal eine staatsanwaltliche Ermittlung aufgenommen werden.

Obwohl die bekannten Fakten einen mehr als ausreichenden Anfangsverdacht begründen. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln. Macht sie aber nicht.

Warum wohl?

Es gibt eben Menschen(gruppen) die sind, leider auch bei uns, 'gleicher als gleich'.

(Vergleiche auch U. Hoeneß gewaltige Steuer-Straftat und die dafür ausgesprochene Strafe (und die 'Nicht'auswirkungen auf sein Leben) mit den Folgen für die Schleckerkassiererin für die "Wertbonunterschlagung")
Beitrag vom 16.03.2023 - 09:27 Uhr

Sollte so behandelt werden, wie bei jedem andere (normalen) Bürger auch. Zumindest ist das meine Auffassung von einem Rechtsstaat.
Das ist genau die Beschreibung eines Rechtsstaates, jeder muss sich an das Recht halten. Wenn sich Politiker nicht an das Recht halten, wird sich schon ein Bürger oder Institution finden, die das Recht einfordern. Wenn Sie schreiben "Das kann man das fast schon als 'vorsätzlicher, missbräuchlicher Umgang mit Steuermitteln' bezeichnen.", dann ist auch genau nur das. Fast. So ist das in einem Rechtsstaat, das Recht ist definiert und "o.s.ä.", "m.E." oder "fast" reicht nicht aus. Zum Glück.





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