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Reiseverband: Airlines missachten Urteil zu "Cross-Ticketing"

BERLIN (dpa/tmn) - Viele Fluggesellschaften verbieten nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) weiterhin, dass Flugtickets in umgedrehter Reihenfolge genutzt werden. Das Rückflugticket verliere oft weiterhin seine Gültigkeit, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, teilt der DRV in Berlin mit. Dadurch missachteten Airlines ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main (Az.: 31 C 2972/05-74) vom Dezember 2007. Damals entschieden die Richter, dass Flugtickets nicht zwangsläufig in der gebuchten Reihenfolge verwendet werden müssen.



Das sogenannte Cross-Ticketing wird zum Teil praktiziert, um Geld zu sparen, wenn entsprechende Flugscheine billiger sind als Tickets, bei denen der Reiseablauf in der richtigen Reihenfolge gebucht wird. Zwar verhindern viele Fluggesellschaften ein solches Vorgehen durch Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Landgericht hielt in dem Verfahren gegen British Airways solche AGB aber für unzulässig. Trotzdem habe sich an der Praxis der Fluggesellschaften noch nichts geändert, kritisiert der DRV.
© dpa | 03.04.2008 17:49

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Beitrag vom 05.04.2008 - 15:40 Uhr
Warum denn einsperren?
Ich denke, die warten teilweise nur ab, bis sie direkt dazu aufgefordert werden, die Klauseln zu entfernen.
Denn nicht jeder Passagier kennt das Urteil und hält sich somit an die (nicht mehr rechtmäßigen) Anweisungen.
Und somit können die Airlines noch solange weiter machen, wie sie wollen. Denke nicht, dass im Fall des Falles die Airlines Forderungen gegen Passagiere durchzusetzen versuchen, denn das würde quasi an Verweigerung geltenden Rechts grenzen.
Beitrag vom 05.04.2008 - 14:55 Uhr
Einsperre, sofort alles einsperren. Das sind Gangster,
die ein Urteil der Landgerichts nicht befolgen.
Sofort hinter spanische Gitter..!
Beitrag vom 04.04.2008 - 11:07 Uhr
Stimmt voll und ganz. Auf jedem Pax-Receipt der LH steht noch diese Klausel, die ja eigentlich schon seit längerer Zeit nicht mehr dort stehen dürfte.


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