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Dar aus Barcelona kommende Flug AF-1149 näherte sich demnach am 19. Februar seinem Ziel, als der Copilot vorne links vom Flugzeug die Drohne entdeckte. Daraufhin habe er den Autopiloten der F-GKXT aufgehoben und leicht umgesteuert.
"Der Flugkapitän sieht die Drohne und schätzt, dass sie ungefähr fünf Meter unter dem linken Flügel des Flugzeugs vorbeifliegt", heißt es in der kurzen Mitteilung weiter.
Die Behörde stufte die Begegnung auf etwa 5.500 Fuß (1.676 Meter) Höhe als "schwere Störung" ein. Unklar blieb in der Mitteilung, um was für eine Drohne es sich handelte. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Drohnen sind in Frankreich in der Nähe von Flughäfen verboten, auch dürfen sie in der Regel eine Flughöhe von 150 Metern nicht überschreiten. Im September hatte sich eine Drohne am Londoner Flughafen Heathrow bis auf wenige Meter einem landenden Passagierjet genähert.
Auch das war nicht der erste Vorfall dieser Art - im Juli passierten die Piloten einer E-195 von Lufthansa Cityline eine Drohne bei einer Landung in Warschau. Der Drohnenbetreiber konnte später ermittelt werden.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Ingo Lang | 07.03.2016 08:38
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