Zudem habe die Lufthansa einen Befangenheitsantrag gegen die mit dem Fall betrauten Richter beim OLG Koblenz eingereicht. Damit bestätigte der Sprecher einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochausgabe). In dem Rechtsstreit geht es um angeblich zu niedrig angesetzte Start- und Landeentgelte des Flughafens Hahn für Ryanair. Die Lufthansa sieht diese als Wettbewerbsverzerrung an.
Das OLG Koblenz hatte die Streitparteien Ende Januar darauf hingewiesen, dass es eine Berufung der Lufthansa gegen ein Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach zurückweisen will. Die Fluggesellschaft sei der Auffassung, "dass aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung dieses Falles und grundsätzlicher Rechtsfragen eine mündliche Verhandlung stattfinden und entsprechend die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen werden muss".
Das Landgericht hatte die im Dezember 2006 eingereichte Klage der Lufthansa gegen den Flughafen Hahn im Mai 2007 abgewiesen. Dagegen hatte die Fluggesellschaft Berufung beim OLG eingelegt. Ryanair ist die größte Fluggesellschaft am Flughafen Hahn, dessen Gesellschafter zu 65 Prozent der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport und zu jeweils 17,5 Prozent die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen sind. Die Lufthansa, die auch an der Fraport beteiligt ist, nutzt den ehemaligen Militärflughafen nicht für ihre Flüge.
© dpa | Abb.: The Boeing Company | 23.04.2008 15:14
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Oouch, this would hurt Ryanair and its the only way you can do something about it.