Das vor zehn Jahn Jahren eingereichte Projekt sei nicht genehmigungsfähig, weil die hohe CO2-Belastung die "positiven Aspekte" des Vorhabens überwiege, erklärte das BVwG in einer Mitteilung am Donnerstag.
Der zuständige Senat aus drei Richtern habe nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten sei als die positiven öffentlichen (standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens "samt zusätzlichem Bedarf".
Rechtsfragen hätten sich in dem von 28 Beschwerdeführern beantragten Verfahren nicht gestellt, erklärte das Gericht, eine ordentliche Revision werde daher nicht zugelassen.
In einer ersten Stellungnahme bedauert der Flughafen Wien die Entscheidung, werde gegen diesen Bescheid aber juristisch vorgehen. Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner dritten Piste kommen, hätte das "jedenfalls" negative Auswirkungen auf die künftige Entwicklung des Wirtschafts- und Touristikstandorts Österreich, befürchtet die Flughafen Wien AG.
In erster Instanz wurde der Bau einer Parallelpiste am Flughafen Wien bereits im Juli 2012 bewilligt, wenn auch unter zahlreichen Auflagen. Zuletzt hatte der Neubau in den Investitionsplänen der FWAG aber keine Priortiät. Durch den Einsatz größeren Fluggeräts bei den Airlines ist das luftseitige Verkehrsaufkommen am VIE rückläufig.
© aero.at | 09.02.2017 18:52
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