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Easyjet blockt Piloten mit deutscher EASA-Lizenz ab

HAMBURG - Easyjet sucht Piloten für Deutschland. Doch wer sich mit deutscher EASA-Lizenz beim britischen Günstigflieger bewirbt fällt durchs Raster. Einige Piloten stellten erst nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags fest, dass sie einem von der Airline gesetzten Einstellungskriterium nicht nachkommen können.

"Für deutsche EASA-Lizenzinhaber ist es derzeit nicht möglich, ihre Lizenz in eine andere EASA Lizenz zu konvertieren", sagt ein betroffener Pilot aero.de. Genau das - den Transfer in eine UK EASA-Lizenz - verlangt Easyjet jedoch, obwohl die deutsche Lizenz selbstverständlich ebenso uneingeschränkt gültig ist.

Easyjet Airbus A320
Easyjet Airbus A320, © Airbus

"Das ist der absolut falsche Ansatz", kritisiert Markus Wahl von der Vereinigung Cockpit diese Company Policy von Easyjet gegenüber aero.de. "Warum hat es denn die Einführung von europaweit gültigen Lizenzen überhaupt gegeben? Doch genau, um soetwas zu verhindern."

Im Ummeldeverfahren der britischen Luftfahrtbehörde CAA werden Piloten mit einem sogenannten SOLI-Formular konfrontiert. Darin soll das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) alle flugmedizinischen Unterlagen des Piloten der letzten fünf Jahre an die UK Aeromedical Section (AMS) übergeben und deren Vollständigkeit und Richtigkeit versichern.

Nur sieht sich das LBA dazu nicht imstande. "Flugmedizinische Einzeldaten" seien in der Vergangenheit vom LBA "weder erfasst noch gespeichert" worden, lässt das Bundesamt betroffene Piloten wissen. Weil das LBA das SOLI-Formular nicht ausstellt, beißen die Piloten bei der CAA auf Granit - und können ihren Job bei Easyjet nicht antreten.

Tatsächlich hob erst eine Änderung in der Verordnung über Luftfahrtpersonal im Juli 2016 das Prinzip einer pseudonymisierten Übermittlung flugmedizinischer Berichte auf. Erst seit Neufassung des Paragraph 21 LuftPersV werden auch medizinische Befunde personenbezogen an das LBA übermittelt.

Kein Kommentar von Easyjet

Dennoch geht Cockpit davon aus, dass das Luftfahrt-Bundesamt ein SOLI-Formular ausstellen könnte, wenngleich eine "Entpseudonymisierung" der Befunde für die Behörde mit einem zeitintensiven Datenabgleich verbunden wäre. Die Leidtragenden sind die Piloten.

Easyjet dürfte das Problem bekannt gewesen sein. Warum die Airline Piloten mit deutscher EASA-Lizenz dennoch Arbeitsverträge mit einer "UK-Klausel" vorlegte und dann einen Rückzieher machte, muss an dieser Stelle offen bleiben. Easyjet hatte auf eine Anfrage von aero.de vorerst nicht reagiert.
© aero.de | Abb.: Easyjet | 02.03.2017 09:35

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Beitrag vom 04.03.2017 - 17:30 Uhr
und was wird diese Untersuchung der Easa für folgen haben?
Sicherlich keine.
jeder wurstelt so weiter wie bisher
Beitrag vom 04.03.2017 - 11:03 Uhr
@flydc9,

GB natürlich - was sonst!
Nein, die Griechen schnitten dabei am sclechtesten ab. Die Untersuchung wurde 2014 durchgeführt. Da kann sich natürlich einiges geändert haben.
Beitrag vom 04.03.2017 - 08:33 Uhr

So ist das LBA die zweitschlechteste von der EASA überprüften europäische Behörden in den den Bereiche Lizenzensierung und Flugmedizin. Andere Bereiche wurden nicht überprüft.

Und wer soll dann die schlechteste Behörde sein? Die Briten, weil sie das deutsche Medical ablehnen?


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