Berufung
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Rechtsstreit um AF447 geht in neue Runde

Air France AF447
Leitwerk des verunglückten Air France A330-200 F-GZCP, © FAB

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PARIS - Der Rechtsstreit um den Absturz einer Air-France-Maschine mit 228 Toten geht in eine neue Runde. Die Pariser Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen den Beschluss von Ermittlungsrichtern ein, das Verfahren einzustellen.

Das bestätigte die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Paris.

Die Ermittler wollten nach früheren Angaben die Fluggesellschaft Air France wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht bringen. Die Staatsanwaltschaft warf der Airline unter anderem vor, die Piloten nicht ausreichend geschult zu haben.

Die Air-France-Maschine war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio de Janeiro in die französische Hauptstadt von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus stürzte 650 Kilometer von der Insel Fernando de Noronha entfernt in den Atlantik.

Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen. Unter den Opfern des Unglücksflugs AF 447 waren auch 28 Deutsche.

2012 stellten Ermittler fest, dass die Crew mit der Lage überfordert war, nachdem die für die Geschwindigkeitsmessung genutzten Pitot-Sonden vereist waren. Eigentlich sei die Situation beherrschbar gewesen.

Die Entscheidung der Ermittlungsrichter, das Verfahren einzustellen, war am Donnerstag bekanntgeworden. Sie betraf sowohl Air France als auch den Hersteller Airbus.
© dpa | 06.09.2019 18:14


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