5G gehört die Zukunft. Übertragungen im Frequzenzband 3,7 - 3,98 GHz bergen aber Interferenzrisiken mit sendenden und empfangenden Flugzeugsystemen.
Eine mit Experten aus den USA und Europa besetzte Task Force warnte bereits im April 2020 vor dem "nicht zu unterschätzenden Risiko", dass 5G-Mobilfunksysteme "Radarhöhenmesser in allen Arten ziviler Flugzeuge stören" könnten. Die Höhenmesser arbeiten im Frequenzband 4,2 - 4,4 GHz.
"Der Empfänger des Radarhöhenmessers funktioniert im Normalfall sehr genau", hält die FAA in einer aktuellen Lufttüchtigkeitsanweisung fest. Wenn "Funkemissionen aus anderen Frequenzbereichen" das System stören, sind Fehler aber zumindest nicht sicher auszuschließen.
Einschränkungen per NOTAM
5G-Basisstationen im Umfeld von Flughäfen stellen nach Einschätzung der FAA eine Störungsquelle dar, die Systeme anfliegender Flugzeuge "potenziell beeinträchtigen kann". Mit der Lufttüchtigkeitsanweisung schafft die FAA die Grundlage für mögliche Flugbeschränkungen per NOTAM.
"Diese Regelungen könnten Starts von Flügen zu bestimmten Orten mit schlechter Sicht verhindern und auch zu Flugumleitungen führen", warnt die FAA Airlines vor. Die Behörde geht allerdings davon aus, dass die Regelung nur "übergangsweise" gilt - und 5G und Flugverkehr in Zukunft "in einem sicheren Verhältnis zueinander stehen werden".
© aero.de | Abb.: T-Mobile US | 09.12.2021 16:05
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