Aus seinen Aktivitäten könne auf eine luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden, erklärte das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch und lehnte den Antrag des Manns ab. Er war seit mehr als zehn Jahren als Kontrollperson für Fracht und Post bei einer externen Firma am Flughafen Köln/Bonn tätig.
Die für die Tätigkeit erforderliche Feststellung der Zuverlässigkeit hatte er zuletzt 2019 von der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten. Nach Hinweisen des Innenministeriums wurde die Feststellung aber widerrufen. Dagegen klagte er und wollte eine aufschiebende Wirkung erreichen, um zunächst weiter am Flughafen arbeiten zu können.
Das lehnte das Gericht ab. Der Mann sei in rechtsgerichteten szenebekannten Facebook-Gruppen Mitglied und habe dort aktiv kommentiert. Seine Sympathie unter anderem zu rechtsextremen Gruppen und solchen mit Reichsbürger-Bezug habe er durch die Angabe "Gefällt mir" ausgedrückt. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
© dpa-AFX | 15.12.2021 17:07







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