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"Es gibt immer wieder neue Ideen vom Insolvenzverwalter"

Flughafen Frankfurt Hahn
Flughafen Frankfurt Hahn, © Hahn Airport

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HAHN - Der internationale Verkaufspoker um den insolventen Hunsrück-Flughafen Hahn könnte auch Gerichte beschäftigen. "Wir prüfen die neue Situation aus zivilrechtlicher, insolvenzrechtlicher und EU-rechtlicher Sicht", teilt die NR Holding um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin als Käuferin des Flughafens mit.

Ein dritter Bieter reiht sich am Hahn ein: Nun hat auch der türkische Flughafenbetreiber YDA einen Finanzierungsnachweis für einen Einstieg bei dem Flughafen vorgelegt, an dem das Land Hessen 17,5 Prozent hält. Die Wiederöffnung des Bieterverfahrens irritiert die bisherigen Interessenten.

"Der Start eines vollständig neuen Bieterverfahrens vom Insolvenzverwalter hat uns überrascht", hieß es bei der NR Holding. "Es gibt ja längst zwei unterschriebene und notariell beurkundete Kaufverträge."

Die NR Holding und die Mainzer Immobilien-Firmengruppe Richter haben auch beide schon den Kaufpreis überwiesen. Allerdings hat die NR Holding, der die Rennstrecke Nürburgring gehört, mehr bezahlt: nach dpa-Informationen rund 20 Millionen Euro.

Das Vorhaben des Nürburgring-Miteigentümers Charitonin im Hunsrück zieht angesichts des Angriffskrieges seines Heimatlandes auch Kritik auf sich. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft noch den geplanten Verkauf des Flughafens. Charitonin steht auf keiner Sanktionsliste. "Wir sind von der neuen Öffnung des Verkaufsprozesses nicht formell informiert worden", teilte die NR Holding weiter mit.

Zweiter Bieter sieht Klärungsbedarf

Auch bei Richter hieß es: "Wir prüfen rechtliche Schritte." Die Geschäftsführerin ihrer eigens gegründeten Käufergesellschaft Flughafen Frankfurt Hahn Betriebs GmbH, Julia Richter, sagte: "Wir waren überrascht. Es gibt immer wieder neue Ideen vom Insolvenzverwalter." Erst habe er den Investorenprozess geschlossen, "und jetzt kann ganz locker wieder jeder kommen".
© dpa-AFX | Abb.: Flughafen Hahn | 26.02.2023 08:52

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Beitrag vom 27.02.2023 - 14:25 Uhr
Die Ideen des Insolvenzverwalters sind offenbar so gut formuliert, daß sie anscheinend nicht so einfach angreifbar sind.

Auch ein notariell beurkundeter Vertrag ist halt nur ein Vertrag - wenn ich im Supermarkt etwas unter notarieller Aufsicht kaufe habe ich eben auch nicht weiterreichendere Ansprüche an den Verkäufer als ohne.


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