"Air Defender 23"
Älter als 7 Tage

Ausnahmen beim Nachtflugverbot

Smartlynx A321 am BER
Airbus A321 von Smartlynx am Gate des BER, © Flughafen Berlin Brandenburg / Oliver Lang

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FRANKFURT - Das Land Hessen hält während der großflächigen Luftwaffenübung "Air Defender 23" grundsätzlich am Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen fest.

Man werde aber das Manöver als Grund anerkennen, wenn eine Fluggesellschaft deswegen nachvollziehbar einen Spätstart nach 23.00 Uhr beantrage, erklärte ein Sprecher des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums am Donnerstag auf Nachfrage.

Das Manöver liege nicht im Verantwortungsbereich der beantragenden Airlines. Zuvor hatte das Land sein Vorgehen der regionalen Fluglärmkommission vorgestellt.

Verspätete Landungen sind am größten deutschen Flughafen ohnehin von 23.00 Uhr bis 24.00 Uhr ohne Einzelgenehmigung möglich, müssen aber nachträglich begründet werden. Um Mitternacht greift dann für Starts und Landungen das strikte Nachtflugverbot, das nur noch für Notfälle und Flüge im besonderen öffentlichen Interesse Ausnahmen vorsieht.

Die Übung "Air Defender 2023" mit zahlreichen Nato-Partnern, 240 Flugzeugen und rund 200 täglichen Militärflügen findet unter Führung der Deutschen Luftwaffe vom 12. bis zum 23. Juni statt.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung hat vor größeren Problemen für den zivilen Luftverkehr gewarnt und auf Simulationen verwiesen, wonach täglich bis zu 100 Flugzeuge am Abend nicht an dem Flughafen sein könnten, von dem sie am nächsten Morgen wieder starten sollten. Dies könnte durch mildere Nachtflugverbote gelindert werden.

Die Flugsicherung hatte die Simulation als veraltet bezeichnet, geht aber auch von Verspätungen für die zivilen Flugzeuge aus.
© dpa-AFX | 25.05.2023 13:26


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