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Störungen für den zivilen Luftverkehr könnten deutlich abgemildert werden, wenn für die Dauer der Übung Anträge betroffener Luftverkehrsunternehmen auf Starts und Landungen außerhalb der normalen Betriebszeiten der Flugplätze von den zuständigen Behörden genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, heißt es in einem Brief von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Dieser lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor.
An der Übung "Air Defender 2023" vom 12. Juni bis zum 23. Juni unter deutscher Führung sollen nach Luftwaffenangaben 25 Nationen mit 250 Flugzeugen und 10.000 Soldaten und Soldatinnen teilnehmen. Es ist die größte Verlegeübung von Luftstreitkräften seit Bestehen der Nato. Während der zweiwöchigen Operation sollen jeweils von Montag bis Freitag drei Lufträume zeitversetzt für die zivile Luftfahrt gesperrt werden. Die meisten Flüge könnten nach Angaben der Luftwaffe über der Nord- und Ostsee stattfinden.
Trotz umsichtiger Vorabsprachen und technischer Simulation zur Reduktion von Beeinträchtigungen seien Auswirkungen auf den zivilen Luftverkehr unvermeidlich, heißt es in dem Schreiben von Wissing und Pistorius. Auch wenn die Sperrung von Lufträumen sequenziell und über den Tag verteilt stattfinde, könne es dazu kommen, dass sich Verspätungen über den Tag addierten.
Dies könne dazu führen, dass Flugzeuge aufgrund von Nachtflugbeschränkungen ihres Zielflughafens dort nicht mehr landen könnten, oder ein Start am Startplatz nicht mehr möglich sei.
© dpa-AFX | 01.06.2023 15:09
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