"Air Defender 23"
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Bund will Nachtflugregeln lockern

Air Defender 23
Air Defender 23, © Bundeswehr

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BERLIN - Wegen einer großen Luftwaffenübung über Teilen Deutschlands im Juni hat der Bund an die Länder appelliert, Betriebszeiten an Flughäfen zu flexibilisieren - das zielt vor allem auf Nachtflugverbote.

Störungen für den zivilen Luftverkehr könnten deutlich abgemildert werden, wenn für die Dauer der Übung Anträge betroffener Luftverkehrsunternehmen auf Starts und Landungen außerhalb der normalen Betriebszeiten der Flugplätze von den zuständigen Behörden genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, heißt es in einem Brief von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Dieser lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor.

An der Übung "Air Defender 2023" vom 12. Juni bis zum 23. Juni unter deutscher Führung sollen nach Luftwaffenangaben 25 Nationen mit 250 Flugzeugen und 10.000 Soldaten und Soldatinnen teilnehmen. Es ist die größte Verlegeübung von Luftstreitkräften seit Bestehen der Nato. Während der zweiwöchigen Operation sollen jeweils von Montag bis Freitag drei Lufträume zeitversetzt für die zivile Luftfahrt gesperrt werden. Die meisten Flüge könnten nach Angaben der Luftwaffe über der Nord- und Ostsee stattfinden.

Trotz umsichtiger Vorabsprachen und technischer Simulation zur Reduktion von Beeinträchtigungen seien Auswirkungen auf den zivilen Luftverkehr unvermeidlich, heißt es in dem Schreiben von Wissing und Pistorius. Auch wenn die Sperrung von Lufträumen sequenziell und über den Tag verteilt stattfinde, könne es dazu kommen, dass sich Verspätungen über den Tag addierten.

Dies könne dazu führen, dass Flugzeuge aufgrund von Nachtflugbeschränkungen ihres Zielflughafens dort nicht mehr landen könnten, oder ein Start am Startplatz nicht mehr möglich sei.
© dpa-AFX | 01.06.2023 15:09

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Beitrag vom 04.06.2023 - 18:59 Uhr
wieder mal dieser Klein Klein Kram seitends der Regierung. Warum nicht mal "generell für alle in der Zeit von ..." Kein Wunder, dass hier in dem Land nichts mehr geht.
Beitrag vom 02.06.2023 - 10:37 Uhr
Was heiß denn, "wenn die Voraussetzungen vorliegen"? Und dann ggf von Airport zu Airport unterschiedliche?!


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