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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob ein früheres Urteil am Donnerstag auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. Ob die Beihilfen rechtmäßig sind oder nicht, wurde damit noch nicht festgestellt.
Die Sache sei noch nicht zur Entscheidung reif, da viele Tatsachen überprüft werden müssten, teilten die Richter mit. Nun muss sich das Gericht der EU erneut mit dem Fall befassen.
Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb Klage erhoben. Platzhirsch im Passagiergeschäft in Hahn ist Europas größter Billigflieger Ryanair.
Das EU-Gericht hatte im Mai 2021 die millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz für den Hunsrück-Flughafen gekippt. Dagegen wehrte sich Rheinland-Pfalz nun vor dem EuGH
© dpa-AFX | 14.09.2023 06:34
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Laut Artikel geht um Beihilfen aus 2017, also vor Corona.