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Die Crew muss im Dunkeln einen anderen Landeplatz suchen. Die ADAC Luftrettung startet einen Appell.
Wegen einer direkt über der Einsatzstelle fliegenden Drohne hat ein Rettungshubschrauber im Sauerland weiter entfernt landen müssen. Als der Rettungshubschrauber für den schnellen Transport eines Schwerstverletzten im Landeanflug war, stellten die Einsatzkräfte die Drohne fest, wie die Feuerwehr am Donnerstag zu dem Einsatz bei einem schweren Verkehrsunfall am Vorabend mit insgesamt fünf verletzten Autoinsassen in Menden mitteilte.
Der Pilot drehte wegen der Drohne aus Sicherheitsgründen ab und landete statt an der Einsatzstelle an einer sechs Kilometer entfernten Feuerwache. Der Schwerstverletzte musste mit einem Rettungswagen dorthin gefahren werden. Die Rettungsmaßnahmen verzögerten sich laut Feuerwehr dadurch stark. Der Hubschrauberpilot habe etwa eine halbe Stunde lang nach einem geeigneten Landeplatz gesucht, schilderte ein Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Menden.
Die ADAC Luftrettung verdeutlichte, dass es sich um einen Einsatz des Hubschraubers "Christoph Westfalen" bei Dunkelheit gehandelt habe. Das mache das Suchen nach einem geeigneten Landeplatz schwieriger. "Solche schwerwiegenden Fälle kommen nur vereinzelt vor im Jahr", sagte ein Sprecher.
Die Dunkelziffer von unbekannten Drohnen in unmittelbarer Nähe der Einsatzorte von Rettungshubschraubern sei aber leider ungleich höher. Viele Drohnen seien aufgrund ihrer Größe in dem Moment nicht erkennbar. Nach Eindruck der Rettungskräfte nehmen zumindest die Fälle zu, bei denen Schaulustige an einer Einsatzstelle möglichst spektakuläre Aufnahmen für Social Media machen wollen.
Aktuell gebe es keine Systeme, um Drohnen bei Rettungseinsätzen erkennen zu können, erklärte der Sprecher. Dabei werde der Luftraum für Drohnen aller Art und Größe genutzt. Er appellierte an alle Hobby-Drohnenpiloten, dass Flüge in der Nähe von Einsatzorten und auch von Hubschraubern tabu seien.
An Krankenhäusern gebe es im Radius von 1,5 Kilometern um Landeplätze Verbotszonen, in denen keine Drohnen fliegen dürften. Verstöße würden hier mit hohen Strafen belegt. Die ADAC Luftrettung wolle 2024 mit einer digitalen Plattform starten, um die Rettungsflüge sichtbar zu machen und gleichzeitig Einsatzkräfte, die selbst eine Drohne einsetzen wollten, frühzeitig zu warnen.
Im konkreten Fall in Menden ist die Hubschrauberbesatzung den Angaben zufolge über Funk von der Feuerwehr auf die Drohne hingewiesen worden. Dies habe ein unkalkulierbares Risiko dargestellt. In der Dunkelheit habe die Besatzung noch einmal einen sicheren Landeplatz suchen müssen, der möglichst in der Nähe lag.
"In diesem Fall ist wertvolle Zeit verloren gegangen", verdeutlichte der Sprecher der ADAC Luftrettung mit Blick auf die Folgen des Drohnenfluges. Ob das medizinische Folgen für den Patienten gehabt habe, sei nicht abschätzbar.
Nach dem Frontalzusammenstoß zweier Autos war ein schwer verletzter 22-Jähriger nach Informationen der Polizei am Donnerstagmorgen außer Lebensgefahr. Er saß in einem Wagen, der nach ersten Erkenntnissen auf der Bundesstraße 515 am Ende einer Kurve auf die Gegenfahrbahn geriet. Eine entgegenkommende Autofahrerin konnte dem Fahrzeug am Mittwochabend noch ausweichen, ein nachfolgendes Auto aber nicht.
Der 31 Jahre alte mutmaßliche Unfallverursacher, seine anderen beiden Insassen im Alter von 27 und 29 sowie der 39 Jahre alte Fahrer des entgegengekommenen Wagens kamen mit Rettungswagen in Krankenhäuser, sagte ein Polizeisprecher. Drei von ihnen wurden demnach stationär aufgenommen. Darunter war ein Verletzter, der ebenfalls auf einer Intensivstation behandelt wurde. Ein Mensch wurde leicht verletzt.
Im Fall der Drohne ermittelte die Polizei wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Die Beamten erhofften sich Hinweise auf den Drohnenpiloten. Außerdem liefen Ermittlungen zur Unfallursache.
© dpa | 11.01.2024 12:26
Kommentare (11) Zur Startseite
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Mir ist vollkommen unverständlich, wieso man selbststabilisierende Drohnen in Privathand überhaupt zugelassen hat, während man gleichzeitig verantwortungsbewußten Modellfliegern bürokratisch das Leben schwer macht. Eine Drohne kann spätestens mit etwas Übung quasi jeder Depp beherrschen, während bei Modellflugzeugen und erst recht -helis ein weit größerer Einsatz an Geld, Erfahrung und KnowHow erforderlich ist. Es ist so geregelt, also ob man Tretroller auf die Standspur von Autobahnen läßt.
Seh ich auch so.
Was in diesem Land (und teilw. Europaweit) erlaubt und verboten ist, ist absurd. Für eine E-Mail Adresse muss man seine echte Adresse (oder Telefonnummer) angeben nur weil irgendn Söder mal ne besorgte Mail von nem besorgten Bürger bekommen hat aber Drohnen mit Wärmebildkamera (!) sind frei verkäuflich ... was natürlich nicht heißt dass Polizei und co. damit ausgerüstet sind.
Wie kann man gleichzeitig Amateurfunker mit einem Bein in den Knast stellen und DJIs und z.B. handliche Wärmebildkameras 'zur Naturbeobachtung' frei verkaufen?
Die strikte Regulation und hohe Bestrafung im (Amateur-)Funk ist grundsätzlich absolut gerechtfertigt wenn man bedenkt was man mit ner Fernsteuerung so alles fernsteuern kann aber trotzdem ist der schon lange digitalisierte Funk der Behörden als Begründung dafür überholt. Solange man als Verbrecher mit den in Europa nach wie vor verkauften nicht-registrierten SIM Karten eh viel leichter viel besser fährt ist der Sicherheitsgewinn von solchen Verboten auch sehr überschaubar.
Was an ausgemusterter Militärtechnik frei verkauft wird ist teilweise auch nicht ganz sauber.
Panzer-Liebhaber müssen ihre Oldtimer bei denen die größten Gefahren das Gewicht und die Abgase sind aufschneiden wie das deutsche Museum U1 und V2 aufschneiden musste (aufgrund von internationalen Verträgen mit sehr begrenzer Lebenszeit) aber u.a. der Laser-Zielbehälter des Tornados landet so wie er ist auf ebay ... und im Gegensatz zu z.B. diversen Russischen Trümmern aus der Ukraine welche vielleicht den Chinesen helfen können auf den Stand der Französischen Militärindustrie zu kommen ist diese Technik noch einfach genug um von den kompetenteren Amateuren wieder zum laufen gebracht zu werden.
Aber Hauptsache der l e b e n s g e f ä h r l i c h e Diesel-Motor ist ab 25 verboten. Von Strohhalmen aus Kunststoff ganz zu schweigen.
Zum einen würde man damit weitere Geräte stören, zum anderen benötigt eine Drohne keine stehende Verbindung zum Steuerungssender, ihre Reaktion bei Signalausfall ist musterspezifisch, und es wäre auch kritisch, sie bei Signalausfall zwangsweise wie ein Stein vom Himmel fallen oder aber mit laufenden Rotoren absinken zu lassen, möglicherweise in eine Menschengruppe, fahrende Aztos etc.