Verkehrsgerichtstag
Älter als 7 Tage

Mehr Verbraucherrechte auf intermodalen Reisen

Deutsche Bahn tritt Star Alliance bei
Deutsche Bahn ist Partner der Star Alliance, © Deutsche Bahn

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GOSLAR - Im Idealfall ist es bequem und obendrein besser fürs Klima, als ins Auto zu steigen: mit dem Zug zum Flughafen fahren. Doch wer haftet, wenn mal ein Flug wegen eines verspäteten Zuges verpasst wird? Braucht es für den Verbraucherschutz im intermodalen Verkehr bessere gesetzliche Regelungen?

Fachleute wollen darüber vom 24. Januar an beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sprechen. Reisende in Europa seien durch verschiedene Rechte zwar generell gut geschützt, sagt Mobilitätsexperte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Doch bei den sogenannten multimodalen Reisen stießen Fahr- und Fluggastrechte regelmäßig an ihre Grenzen.

Unter intermodalen oder multimodalen Reisen werden allgemein Verbindungen mit mehreren Verkehrsmitteln verstanden, etwa auch eine Kombination von Flug und Schiff. "Ist zum Beispiel ein Zug verspätet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er häufig auf den Kosten sitzen", erklärt Kolbe. Es brauche weitergehende Regelungen, "die ausdrücklich multimodale Reisen im Fokus haben".

Verkehrsanbieter und Fahrtenvermittler müssten in die Pflicht genommen werden, multimodale Fahrkarten anzubieten, die dann auch einen durchgängigen Schutz bei verpassten Anschlüssen garantieren. Es müsse zudem einfacher und übersichtlicher werden, Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln zusammen als eine Fahrkarte zu buchen.

Dazu brauche es verbindliche Vorgaben, nach denen die einzelnen Verkehrsanbieter ihre Reiseinformationen auch den Anbietern anderer Verkehrsmittel zur Verfügung stellen. Eine derartige Stärkung der Verbraucherrechte würde den öffentlichen Verkehr attraktiver machen, meint Kolbe.

EU befasst sich mit dem Thema

"Multimodale Reiseketten sind gelebte Realität in Europa", sagt der Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Christof Berlin, der in Goslar zu dem Thema referieren wird. Bisher fehle aber ein entsprechendes europäisches Passagierrecht dafür.

Daran werde aber gearbeitet. Die EU-Kommission habe Ende November einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die erstmals Passagierrechte für multimodale Reisen vorsehe. Dabei gehe es unter anderem um bessere Hilfeleistungen und alternative Reiseverbindungen. Eine pauschale Entschädigung sei hingegen nicht vorgesehen, kritisiert er.

Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) spricht sich für bessere Rechte für multimodale Reisen aus. Der Club begrüße den im November vorgelegte Verordnungsentwurf der EU-Kommission. Aus Sicht des AvD ist es vor allem wichtig, dass Kunden beim Ticketkauf darüber informiert werden, welche Rechte ihnen zustehen.

Bei Verspätungen und Ausfällen müssten alternative Verbindungen sowie Unterkünfte und Verpflegung, wenn Reisende vor dem Ziel stranden, bezahlt werden. Alternativ müsse Entschädigung gezahlt werden - nach Auffassung des AvD für annullierte Reiseabschnitte der volle Ticketpreis.

Gütertransportwesen ist schon weiter

Im Gütertransport sei ein Zusammenspiel verschiedener Transportmittel Alltag und Haftungsfragen seien geklärt, teilt der Auto Club Europe mit. Das müsse auch bei Reisen so gehandhabt werden. Wenn beispielsweise Fluggesellschaften damit würben, dass die Anreise per Bahn zum Flughafen im Preis inbegriffen sei, müsse klar geregelt sein, dass die Airline bei Verspätungen hafte.

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält eine Anpassung der Rechtslage für angebracht. Einerseits werde für Zubringerzüge auch im Sinne des Klimaschutzes geworben. Andererseits würden Reisende mit Zubringerflügen bei Verspätungen bevorzugt, da in diesem Fall sämtliche Rechte der Fluggastrechte-Verordnung zur Verfügung stünden. "Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen", sagte Rechtsanwalt Martin Diebold, der beim DAV für Verkehrsrecht zuständig ist.
© dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG | 22.01.2024 06:25

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Beitrag vom 24.01.2024 - 10:29 Uhr
@F11: Ihre Argumentation ist ziemlich Hanebüchen... Mit Verlaub.
Dann machen wir es einfacher: Bahnverkehr gehört zur Daseinsvorsorge wie Straßen, Strom und Wasser. Flugverkehr hingegen nicht. Also ist eher ihr Beharren auf Höhe Entschädigung hanebüchen und vor allem sehr egozentrisch ... Wie gesagt, kann ich das persönlich zwar nachvollziehen, letztlich aber so akzeptieren.

Wer definiert das eigentlich?
Beitrag vom 24.01.2024 - 10:28 Uhr
Komischerweise wird das ja nicht nur den ME Airlines vorgeworfen, sondern hier von einigen allen Airlines. Komischerweise, ist aber genau diese Diskussion doch recht deutlich, wie die Bahn bevorzugt wird (anders als andere hier immer wieder behaupten).
Ich fordere sogar, dass die Bahn bevorzugt wird: Sie ist ein Verkehrsmittel, dass viel mehr Menschen täglich benötigen als die Fliegerei (siehe Passagierzahlen). Fliegen sollte letztlich wieder das werden, was es einmal war: auf der Langstrecke unverzichtbar, auf der Kurzstrecke überflüssig. Von daher sind intermodale Verkehrskonzepte zu fördern.

Wann war denn bitte Fliegen auf der Kurzstrecke überflüssig? Als es noch kein Fliegen auf Kurzstrecke gab?
es diskutiert hier doch keiner dagegen, dass intermodale Verkehrskonzept gefördert werden sollten; es geht doch nur um die Ungerechtigkeit, dass man privatwirtschaftliche Firmen bei Verfehlungen schröpft und die Bahn mit Samthandschuhen anfasst. Und so wird dann eben auch der intermodale Verkehr irgendwann nicht mehr funktionieren. Denn wenn die Airline dafür zahlen soll, dass die Bahn nicht liefert, dann wird die Airline das Angebot bald einstellen und wieder alles selbst machen. Da darf man dann aber nachher nicht wieder den Airlines die Schuld geben....

Entschädigungen wären kein Anreiz besser zu werden (oder werden zu können), da das Hauptproblem die marode Infrastruktur ist. Und weil die DB eben letztlich aus Steuergeldern lebet, müssten Entschädigungen letztlich Steuerzahler bezahlen mit Geldern, die für den dringend nötigen Ausbau bzw. Instandhaltung bzw. Sanierung fehlen würden. Fehlen, um unter anderem hundert Jahre alte Stellwerkstechnik endlich zu erneuern.

Natürlich ist das ein Anreiz besser zu werden.
Für wen? Den Staat? Für den Steuerzahler? Die DB ist kein (!!!) privatwirtschaftliches Unternehmen wie die meisten Airlines

Es ist erschreckend, dass Sie hier so eine Unterscheidung zwischen privatwirtschaftlichen und staatlichen Unternehmen machen. Ja, ich finde, dass es für die Bahn und den Eigentümer der Bahn ein Anreiz sein sollte, wenn man Milliarden? (keine Ahnung, wie viel das wären) von Euro an Entschädigungen zahlt, weil man seinen Service nicht gestemmt bekommt. Das Sie das anders sehen, finde ich bedenklich; ist es doch immerhin, wie Sie ja auch erkannt haben, unser Geld.

Aber ja, einfacher ist es natürlich sich einfach selbst bessere Regelungen aufzuerlegen als der Konkurrenz, damit man weiter pennen kann und jeglichen Fortschritt bzw. Verbesserung aussitzen kann. Denn, Alternativen gibt es ja eh nicht, der Kunde muss die Bahn nehmen und einen finanziellen Anreiz gibt es ja auch nicht was zu verbessern...

Es wird mehr Geld benötigt, korrekt, aber warum sollte es kein Anreiz sein? Entweder man zahlt Milliarden? an Entschädigungen, oder man investiert endlich mal in die Bahn.

Wie würden Sie es finden, wenn die Flugsicherung auf dem Stand der 50er Jahre wäre - denn hier wurde wohl (mehr oder weniger) ausreichend investiert, der Bahn, die ca. 2 Milliarden Fahrgäste per anno befördert (im Vergleich: Luftverkehr national und international 2019: 124,4
Millionen), wurden die notwendigen Investitionen unter lauten Jubel der Automobillobby vorenthalten.

Sorry, aber das ist doch nicht das Problem der Airlines.
Oh doch: Sie finden eine Infrastruktur vor, die den Anforderungen größtenteils gewachsen ist. Und ebenso zum großen Teil steuerfinanziert.

Und nochmal: Warum ist das das Problem der Airlines, dass die Bahn nicht investiert hat? Und Sie glauben nicht wirklich, dass man Flughäfen/Airlines im gleichen Maße steuerlich finanziert, wie die Bahn, oder?
Es gibt eine kleine Anzahl an Flughäfen, die sich nicht selbst tragen. Investitionen werden i.d.R. durch die Flughäfen selbst gestemmt. Bei Airlines sowieso. Und viele der staatlichen Beteiligungen an den Flughäfen werfen sogar am Ende des Jahres noch Geld ab; alles etwas, wovon man bei der Bahn nur träumen kann. Also nein, dieser Vergleich geht nicht auf.

Hier werden zwei Transportbranchen, die in gegenseitiger Konkurrenz stehen,
Wo stehen Airlines z.B. im Nahverkehr in Konkurrenz zur DB. Und auch im FV nur partiell. Und wo die DB in interkontinentalen Verkehr?

Ja dann... man kann sich natürlich die Argumente immer so legen, wie man will. Wenn die Leute viel fliegen und sagen, es gibt keine wirklichen Alternativen, wird immer sofort geschrien "DOCH, die BAHN!", wenn es dann aber um soetwas hier geht, dann ist die Bahn plötzlich wieder was ganz anderes... die Diskussion ist fruchtlos...

Der Schaden ist in der Regel derselbe, warum sollte mich als Geschädigter interessieren, ob das Unternehmen vom Eigentümer runtergewirtschaftet wurde oder nicht?
Und sollten nach der Logik dann nicht auch innerhalb der Airline-Branche Unterschiede gemacht werden, ob es dem Unternehmen gut geht oder nicht? Sorry, die Logik geht in meinen Augen nicht auf.
Ihre Logik auch nicht! Auch die Airlines zahlen letztlich den Schaden nicht, den sie verursachen, sondern "Strafen".

Mehr als diese Wortspielerei fällt Ihnen nicht ein? Es geht hier um die Höhe der Entschädigungen. Natürlich ist das nicht 1:1 der Schaden, aber warum sollte das eine Unternehmen mehr zahlen als das andere? Nur, weil es dem einen Unternehmen nicht gut geht? Wäre mal eine neue Herangehensweise, wenn wir wir das auf alle Bereiche übertragen.

Und im Gegensatz zur DB stört es niemanden wenn eine privatwirtschaftliche Airline verschwindet (z.B, Aerolloyd, Air Berlin, Swiss Air etc.) Und zudem ist Bahnverkehr für große Teile der Bevölkerung unverzichtbar, Flugverkehr schon eher

"Niemanden" ist da ein hartes Wort, bedenkt man, wie viele Mitarbeiter daran hängen. Das Ding ist ja, die Bahn geht nicht pleite, weil Sie ein Staatsunternehmen ist, dass einfach so lange Bezuschusst wird, bis das Ergebnis positiv ist.

Aber ich verstehe auch nicht so ganz, wo Sie hin wollen. Derzeit hat die Bahn keinerlei Anreize etwas zu verbessern. Ja, es gibt negative Presse, aber so what? Die Leute rennen der Bahn ja trotzdem die Türen ein, weil Sie müssen.
Eigentlich ist es komisch, wie oft wir hier über Monopole bei Airlines und Flugzeugbauern reden und wie schlecht die sind für das Produkt, Sicherheit, Service, etc. und wie schlecht der Lobbyismus eben dieser Unternehmen ist, wenn dadurch staatliche Regeln gelockert werden bzw. abgeschwächt werden und freuen uns darüber, dass es EU Regelungen für Entschädigungen gibt, auf der anderen Seite reden wir jetzt aber hier wieder so über die Bahn? Ein Monopolist, der weder durch seine Monopolstellung noch durch staatliche Regelungen irgendwelchen Druck hat, sich zu verbessern. Und das wird hier von so vielen, die sonst immer gegen Monopolen und Einflussnahme sind, so vehement verteidigt... schon komisch.

Und was ist eigentlich aus diesem Argument geworden?
Und letztlich ist auch die Frage zu stellen, wie es zu den hohen Entschädigungen im Flugverkehr kam: war da nicht irgendetwas mit hohen Überbuchungszahlen auf der einen Seite, mit grundlos gecancelten Flügen (mangels Passagieren) auf der anderen Seite? Beides erlebt zu Zeiten, in denen sich die Airlines wenig um ihre Paxe geschert haben.

Waren die Gründe bei Bahn und Airlines jetzt doch zu ähnlich, sodass Sie gemerkt haben, dass Sie eigentlich selbst für höhere Entschädigungen sein müssten? :-D



Beitrag vom 24.01.2024 - 08:39 Uhr
@F11: Ihre Argumentation ist ziemlich Hanebüchen... Mit Verlaub.
Dann machen wir es einfacher: Bahnverkehr gehört zur Daseinsvorsorge wie Straßen, Strom und Wasser. Flugverkehr hingegen nicht. Also ist eher ihr Beharren auf Höhe Entschädigung hanebüchen und vor allem sehr egozentrisch ... Wie gesagt, kann ich das persönlich zwar nachvollziehen, letztlich aber so akzeptieren.


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