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Auf Anstoß der polnischen Ratspräsidentschaft setzen die EU-Verkehrsminister das Thema Fluggastrechte auf die Tagesordnung.
Wie die "Bild" berichtet, soll die Entschädigungsschwelle verschoben werden. Ansprüche entstünden dann erst nach fünf, neun oder zwölf Stunden verspäteter Ankunft am Ziel. Die Entschädigungshöhe soll weiter nach Flugstrecke gestaffelt bleiben.
In der seit 2004 unveränderten EU-Fluggastrechteverordnung löst eine dreistündige Ankunftsverzögerung auf einer Strecke unter 1.500 Kilometer einen Anspruch in Höhe von 250 Euro aus. Die Spanne reicht bis 600 Euro für Langstreckenfllüge mit mehr als vier Stunden Verspätung. Durch Ersatzbeförderungen können Airlines die Anspruchshöhe unter Umständen halbieren.
Rund um das Thema Fluggastrechte ist ein System aus Dienstleistern entstanden, die etwaige Ansprüche gegen eine Erfolgsbeteiligung durchsetzen.
Die im Raum stehende Neufassung hätte wohl massive Auswirkungen auf deren Geschäftsmodell. "In Deutschland wären es 2024 statt 2.700 entschädigungsberechtigter Flüge nur 776 gewesen - das sind 0,09 Prozent aller Flüge", sagte Oskar de Felice vom Portal "Flightright" der "Bild".
© aero.de | Abb.: Fraport | 23.02.2025 16:53
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