Nach Festnahmen
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Auswärtiges Amt ergänzt Reisehinweise für USA

Delta in JFK
Delta in JFK, © New York Port Authority

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BERLIN - Zuletzt wurden drei Personen aus Deutschland bei der Einreise in die USA festgehalten. Jetzt reagiert das Auswärtige Amt mit verschärften Hinweisen für USA-Reisende. Die jüngsten Vorfälle nimmt man in Berlin "sehr ernst". Das Auswärtige Amt räumt mit einem gängigen Missverständnis zu ESTA auf.

Nach einzelnen Festnahmen deutscher Staatsbürger bei der Einreise in die USA hat das Auswärtige Amt die Reisehinweise für das Land ergänzt.

"Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen", heißt es auf der Webseite des Ministeriums.

Ein Ministeriumssprecher erläuterte, er habe schon zu Wochenbeginn ausgeführt, dass das Auswärtige Amt "die Vorfälle der vergangenen Woche bei der Einreise von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in die USA" sehr ernst nehme. Am Dienstag sei entschieden worden, die Reise- und Sicherheitshinweise zu den USA anzupassen, insbesondere zum Punkt der Einreisekontrollen.

ESTA-Genehmigung berechtigt nicht in jedem Fall zur Einreise

"Wir haben präzisiert und heben jetzt klar hervor, dass eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigt", sagte der Sprecher. "Die finale Entscheidung, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden. Aber auch das ist keine Überraschung, das ist auch in Deutschland so."

Die Abkürzung ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization (Elektronisches System zur Reisegenehmigung).

Bundesbürger in Abschiebehaft

Zuletzt waren drei Fälle bekannt geworden, bei denen Deutsche bei der Einreise in die USA in Abschiebehaft genommen worden waren. Darunter war der Fall eines in den USA lebenden Deutschen, der nach Angaben von Angehörigen in Boston festgenommen und mehr als eine Woche in einer Haftanstalt festgehalten wurde.

In zwei weiteren Fällen konnten die Betroffenen nach Angaben des Auswärtigen Amts inzwischen nach Deutschland zurückkehren.
© dpa | Abb.: TSA | 19.03.2025 15:23

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Beitrag vom 24.04.2025 - 07:27 Uhr
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das nicht "damals" auch schon zu Problemen geführt hätte, wenn ich ohne festen Reiseplan, ohne Unterkunft, aus einem Drittland (also nicht dem Heimatland) einreise und dann auch noch sage, dass ich vor Ort dann auch noch (remote) arbeiten will.
Ich habe seit 1982 sehr enge Verbindungen in die USA, und diese Storys gab es schon immer. Es gab auch immer Phasen, wo man strikter war. Das ist nicht neu, nur aktuell mehr in den Medien.
Beitrag vom 23.04.2025 - 23:48 Uhr
Die beiden Meldungen passen doch schön zusammen. Die Grenzbeamten sähen sich bestätigt.

Bei einer Befragung mit Grenzbeamten darf man sich nicht in Widersprüche verwicklen. Ausserdem sollte man "kleine Brötchen backen". Man will doch nur einreisen und ein guter Gast sein.
Wenn alles zusammenpasst, hat man meist keine Probleme.

Dieser Beitrag wurde am 23.04.2025 23:49 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.04.2025 - 22:21 Uhr
@FloCo

so hätte ich das auch formulieren sollen
Da sind viele Fragezeichen in der Meldung....

DANKE


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