Blockaden und Drohnen
07:11 Uhr

Flughäfen begrüßen rechtliche Verschärfungen

Drohnenhinweis am Frankfurter Flughafen
Drohnenhinweis am Frankfurter Flughafen, © Fraport

Verwandte Themen

BERLIN - Härtere Konsequenzen für Klimakleber und Bundeswehr-Ressourcen für die Drohnenabwehr: Flughäfen werden gegen Störungen im Betriebsablauf besser geschützt. Der Flughafenverband ADV sieht die Rufe der Branche erhört - drängt aber auf eine "zügige Umsetzung" der beschlossenen Maßnahmen.

Ein diese Woche im Bundeskabinett verabschiedeter Gesetzentwurf zur Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes enthält eine Klarstellung: Wer die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet, muss künftig mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

"Mit der Einführung eines eigenständigen Straftatbestands im Luftsicherheitsgesetz wird ein langjähriges Anliegen der Flughäfen umgesetzt", teilte der ADV mit. "Aktionen wie das Festkleben auf Rollbahnen oder das Eindringen in sicherheitskritische Bereiche sind keine Bagatelldelikte, sondern gefährden Menschenleben und den sicheren Betrieb unserer Infrastruktur."

Die Aktionen liefen bisher in einer strafrechtlichen Grauzone ab - weil Flughäfen und Flugsicherung in der Regel unmittelbar auf Klimaaktivisten auf dem Rollfeld mit Betriebsstopps reagierten, gingen viele Teilnehmer solcher Aktionen am Ende straffrei aus oder mussten allenfalls geringe Sanktionen fürchten.

Auch der Versuch wird strafbar

Künftig droht bei vorsätzlichem, unbefugtem Eindringen in die Luftseite eines Flughafens eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Wenn gefährliche Gegenstände mitgeführt werden oder die Tat der Vorbereitung weiterer Straftaten dient, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Und auch der Versuch ist künftig strafbar.

Drohnenabwehr gesetzlich gestärkt

Neben der Strafverschärfung enthält der Gesetzentwurf auch neue Vorschriften zur Drohnenabwehr. Bei drohenden Angriffen oder schweren Störfällen dürfen künftig auch Streitkräfte unterstützend tätig werden. Die Abwehrmaßnahmen - etwa gegen nicht-kooperative Drohnen - sollen schneller und wirksamer erfolgen können.

"Die Bedrohung durch Drohnen hat in den vergangenen Jahren zugenommen", sagte Beisel. "Die Flughäfen begrüßen daher die Ausweitung der Befugnisse für Bundespolizei und Bundeswehr. Entscheidend ist: Die Verfahren zur Gefahrenabwehr müssen in der Praxis funktionieren. Dafür braucht es jetzt eine zügige Umsetzung und verlässliche Technik an allen größeren Standorten."
© aero.de | Abb.: Fraport | 22.11.2025 07:11


Kommentare (0) Zur Startseite

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 11/2025

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden