Zwischenfall
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Britische A330 MRTT auf Stützpunkt mit Farbe besprüht

Airbus A330 MRTT
Airbus A330 MRTT, © Airbus Military

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LONDON - Mutmaßlich pro-palestinänsische Aktivisten sind in Großbritannien auf ein Gelände der Royal Air Force gelangt und haben zwei Airbus A330 MRTT mit Farbe besprüht.

Eine Aktivistengruppe teilte ein Video, das den Zwischenfall zeigen soll, auf der Plattform X. Das Verteidigungsministerium verurteilte "diesen Vandalismus" aufs Schärfste, wie die Nachrichtenagentur PA meldete. Die Ermittlungen werden von der Polizei geführt.

Das Video zeigt, wie sich eine Person auf einem Elektroroller einem Tankflugzeug nähert und rote Farbe in ein Triebwerk sprüht. Die Gruppe äußerte laut PA, die Aktion sei ein Protest gegen das Vorgehen der britischen Regierung, Israel im Gaza-Krieg von einer Luftwaffenbasis auf Zypern aus zu unterstützen.

Britische A330 MRTT besprüht, © XSL
 
Der Zwischenfall ereignete sich auf der Basis Brize Norton im Westen Englands. Das Verteidigungsministerium betonte, die Streitkräfte seien das Beste Großbritanniens. "Sie setzen ihr Leben für uns aufs Spiel, und ihr Einsatz, ihre Hingabe und ihr selbstloses, persönliches Opfer sind eine Inspiration für uns alle", hieß es in der Stellungnahme.
© dpa | 20.06.2025 14:18
#22997
Beitrag vom 23.06.2025 - 10:37 Uhr
Der Treadwird auf -read only- gesetzt.
Begründung ergibt sich aus dem vorwiegendenden OT-Anteil, der Wertigkeit, der eingestellten Beiträge.
Fly-away Moderator
Beitrag vom 23.06.2025 - 09:41 Uhr
@EricM schrieb,
Ja, auch möglich.
Wird ein Gericht dann so feststellen.
Warum haben die Kriminellen nicht zuvor ein Gericht eingeschalten, wenn sie der Meinung sind im Recht zu sein.


@EricM schrieb,
D.h. der Schaden soll eine Art "Bestrafung" für meine Meinung sein? Also Selbstjustiz? Das wäre dann eher auf der strafbaren Seite.
Und was ist der Zweck der Beschädigung des Flugzeugs? Ist das keine Selbstjustiz?


@EricM schrieb,
September 2024: Das Landgericht Dessau-Roßlau verwirft Fitzeks Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg. In dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg aus dem Juli 2023 ging es um Körperverletzung und Beleidigung. Fitzek bekommt eine achtmonatige Haftstrafe. Das Gericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass Fitzek 2022 im Wittenberger Landratsamt zwei Bundeswehrsoldaten beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hat. Der Richter begründete das Hafturteil damit, dass Fitzek schon häufig vor Gericht stand und mit einer Geldstrafe nicht mehr zu beeindrucken sei.
Und warum schreibst du dann dieses?
Tip: Illegaler Waffenbesitz und Planen von Anschlägen und Entführungen sind keine öffentlichen Aktionen
Wo hat Fitzek was mit Waffen, Anschläge oder Entführungen zu tun?
Und was ist mit der Beleidigung, welche du aufführst. Damit erzielt ja der Täter keinerlei finanziellen Gewinn. Wie kann so etwas in deinen Augen eine Straftat sein?


@EricM schrieb,
Das ist der Grund für die Haft. Keine gewaltfreien Aktionen.
Klar gehört Fitzek hinter Gitter. Aber auch auf Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung kann Haft verhängt werden.

Dieser Beitrag wurde am 23.06.2025 09:45 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.06.2025 - 09:17 Uhr
@FrequentC: Ich beschränke meine Antwort mal auf die 3 sachlichen Aussagen Ihres Beitrags

@EricM schrieb,
Die Motivation zu einem Gesetzesverstoß ist _immer_ Teil der Bewertung einer Tat.
Und da kommt bei solch einer tat noch die Staatsgefährdung dazu. Vom Wert des Flugzeugs und Triebwerk ganz zu schweigen.

Ja, auch möglich.
Wird ein Gericht dann so feststellen.


@EricM schrieb,
Kommt drauf an: Was war denn dann die Motivation, meine Wohnung mit Farbe zu besprühen?
Deine Beiträge hier.

D.h. der Schaden soll eine Art "Bestrafung" für meine Meinung sein? Also Selbstjustiz? Das wäre dann eher auf der strafbaren Seite.


@EricM schrieb,
Kommt drauf an. Welche kriminellen Straftaten haben denn Reichsbürger als öffentliche Aktion begangen um auf Missstände hinzuweisen?
Tip: Illegaler Waffenbesitz und Planen von Anschlägen und Entführungen sind keine öffentlichen Aktionen.
All das trifft aber nicht auf z.B. Peter Fitzek zu. Und dennoch sitzt er als krimineller in Haft.

September 2024: Das Landgericht Dessau-Roßlau verwirft Fitzeks Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg. In dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg aus dem Juli 2023 ging es um Körperverletzung und Beleidigung. Fitzek bekommt eine achtmonatige Haftstrafe. Das Gericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass Fitzek 2022 im Wittenberger Landratsamt zwei Bundeswehrsoldaten beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hat. Der Richter begründete das Hafturteil damit, dass Fitzek schon häufig vor Gericht stand und mit einer Geldstrafe nicht mehr zu beeindrucken sei.

Das ist der Grund für die Haft. Keine gewaltfreien Aktionen.
Der ist ein schlechtes Beispiel.
 https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/fragen-und-antworten-zu-peter-fitzek-120.html

Dieser Beitrag wurde am 23.06.2025 09:20 Uhr bearbeitet.


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