Klage abgewiesen
Älter als 7 Tage

Flughafen München dürfte dritte Startbahn bauen

Rendering der dritten Landebahn am Flughafen München
Rendering der dritten Startbahn, © Werner Hennies, FMG

Verwandte Themen

MÜNCHEN - Politisch liegt die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München auf Eis. Juristisch hat nun der Verfassungsgerichtshof in einem Streitpunkt geurteilt. Die Klage gegen das sogenannte ewige Baurecht für die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München wurde abgewiesen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die bereits durchgeführten Baumaßnahmen ausreichend seien und somit der Planfeststellungsbeschluss nicht im März 2026 außer Kraft trete.

Als Beispiele für die erfolgten Maßnahmen nannte das Gericht etwa den Grunderwerb, den S-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Vorfeld, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Flughafengeländes und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen.

Anders als von den Klägern dargestellt, sei damit von einem Beginn der Plandurchführung auszugehen. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Regierung von Oberbayern.

Klage wurde 2024 von Betroffenen eingereicht

Die Klage war 2024 eingereicht worden, nachdem bekanntgeworden war, dass die Regierung von Oberbayern der Flughafengesellschaft ewiges Baurecht erteilt hatte. Geklagt hatten der Bund Naturschutz (BN) und andere vor Ort von der Startbahn betroffene Anwohner. Der BN ist auch ein Besitzer eines von der dritten Startbahn betroffenen Grundstückes.

Die Kläger hatten argumentiert, dass der Planfeststellungsbeschluss im März 2026 außer Kraft treten muss. Denn ein derartiger Beschluss erlischt, wenn nicht innerhalb von zehn Jahren nach seiner Unanfechtbarkeit mit der Durchführung des Plans begonnen wird. Sie trat im März 2016 ein.

Weitere Rechtswege offen

Gegen das Urteil könnten die Kläger sich noch juristisch wehren: Ihnen steht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung.

"Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann über weitere juristische Schritte wie die Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entscheiden", sagte die Vize-BN-Landesbeauftragte Christine Margraf. Klar sei aber auch, dass nun der Freistaat als Hauptgesellschafter gefordert sei, die Planung endgültig zu beenden. "Eine dritte Startbahn wäre überflüssig, anachronistisch und für Mensch, Natur und Klima schädlich."

Bau ist schon immer umstritten - derzeit gibt es ein Moratorium

Der Bau der dritten Startbahn ist politisch schon immer sehr umstritten. Da sich die Staatsregierung seit Jahren nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen kann - die Freien Wähler lehnen das Projekt kategorisch ab - ist im Koalitionsvertrag ein Moratorium vereinbart. Der Flughafen hatte nach Bekanntwerden des ewigen Baurechts seinerseits betont, es gebe derzeit keine Pläne, die dritte Startbahn zu bauen.
© dpa | Abb.: FMG | 30.07.2025 15:02

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 31.07.2025 - 19:16 Uhr
Nein, weil niemand schon genial ist, nur weil er mal einen lichten Moment hat.
Beitrag vom 30.07.2025 - 18:00 Uhr
Nur mal zur Verdeutlichung: in Bayern verhindern die Freien Wähler eine weiter Startbahn, nicht die Grünen (die können das in BY nämlich nicht verhindern). Werden jetzt dann die FW genauso gebasht?


Dieser Beitrag wurde am 30.07.2025 18:09 Uhr bearbeitet.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 11/2025

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden