DUS-Blockade
Älter als 7 Tage
Strafprozess gegen Klima-Aktivist abgeschlossen
DÜSSELDORF - Gut zwei Jahre nach einer Rollfeld-Blockade auf dem Düsseldorfer Flughafen hat das dortige Amtsgericht einen Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation verurteilt.
Das Gericht sprach den 22 Jahre alten Mann aus Nürnberg wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig.
Der Richter beließ es angesichts sechsstelliger Schadenersatzforderungen bei einer Verwarnung und verwies darauf, dass der Angeklagte zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war und damit noch Heranwachsender. Somit greife das Jugendstrafrecht.
Der Staatsanwalt hatte für den ausgebildeten Rettungssanitäter sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung gefordert. Der inzwischen 22-Jährige gab alle Vorwürfe zu. Seine Verteidigerin sprach angesichts der Klimakatastrophe von einem gerechtfertigten Notstand.
48 Flüge fielen aus - hohe Schadensersatzforderungen"Ich habe damals keinen anderen Ausweg als solche Aktionen gesehen", sagte der Angeklagte. Zwischen Juni und Oktober 2023 habe er bundesweit an mindestens acht solcher Aktionen teilgenommen, die ihm ebenso viele Verurteilungen eingebracht hätten.
Nach eigener Aussage war der Angeklagte am frühen Morgen des 13. Juli 2023 mit anderen Aktivisten auf das Flughafengelände eingedrungen. Zusammen mit fünf anderen habe er sich dann auf den Rollfeldern festgeklebt.
Es dauerte Stunden, bis alle "Klimakleber" losgelöst waren. 48 Flüge fielen wegen der Aktion aus, zwei mussten umgeleitet werden. "Passagiere mussten zum Teil stundenlang in den Flugzeugen ausharren, bevor sie aussteigen oder überhaupt abfliegen konnten", sagte eine Gerichtssprecherin.
Eurowings und anderen Lufthansa-Töchtern entstand den Angaben nach ein Schaden in sechsstelliger Euro-Höhe, den die Demonstranten bezahlen sollen. Nach Auskunft eines Eurowings-Sprechers waren damals allein bei der Lufthansa-Tochter 18 Flüge mit knapp 2.200 Passagieren betroffen.
Auch der Flughafen fordert Schadenersatz und hat die Aktivisten vor dem Landgericht auf Zahlung von über 49.000 Euro verklagt. Der Zivilprozess soll Ende Oktober stattfinden.
© dpa, aero.de | 15.09.2025 18:30
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Beitrag vom 16.09.2025 - 20:09 Uhr
Bitte für den Tatbestand des schweren Eingriffs in den Luftverkehr die Fakten der Tat nicht außer Acht lassen.
Wenn man den Fall aus Düsseldorf betrachtet wurde laut kurzer Recherche von Zeitungsartikeln der Flughafen Zaun wohl gegen 5:50 Uhr zerschnitten. Somit vor Start des regulären Betriebes, denn in Düsseldorf darf erst ab 6:00 Uhr gestartet oder gelandet werden. Das heißt kein LFZ konnte sich zur Tatzeit auf der Piste befinden oder so nah im Anflug sein, dass ein abrupptes Ausweichsmanöver (z.B. Go around) hätte eingeleitet werden müssen.
Auf den Bildern ist auch kein LFZ in unmittelbarer Nähe erkennbar, was dafür spricht, dass auch kein LFZ das bereits offblock war in irgendeiner Form auf dem Rollweg hätte stark abbremsen müssen, um die Klimakleber nicht zu erwischen.
Ein weiterer Punkt der bei Betrachtung der Bilder auffällt, ist, dass die Klimakleber sich exakt am Rollhalt zur Piste festgeklebt hatten und somit faktisch keine aktive Piste betreten haben - also keine Runway Incursion begangen haben.
Somit wird es schwierig eine Gefährdung des aktiven Luftverkehrs und damit den Tatbestand des schweren Eingriffs in den Luftverkehr nachzuweisen.
Somit zeigt sich, dass der Rechtsstaat hier in Deutschland gut funktioniert und eben nur geltendes Recht angewendet wird und dem entsprechend nur nachweisbare Vergehen bestraft werden.
Mir ist nicht bekannt, dass das Gesetz bei Hausfriedensbruch groß unterscheidet, ob man in eine kritische Infrastruktur oder eben nur beim Supermarkt einbricht. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein Richter zum Glück auch nicht anders entscheiden.
Oben genanntes zeigt aber aus meiner Sicht, wie akribisch die Aktionen vorher geplant wurden, um eben auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen gering zu halten und somit nicht mal eben aus Unbedarftheit entstanden sind.
Beitrag vom 16.09.2025 - 15:11 Uhr
Dass verschiede Nutzer bei der Beurteilung dieses Sachverhalts zu unterschiedlichen Bewertungen kommen lässt meiner Sicht nach keinen Rückschluss auf den Zustand unserer Demokratie zu. Vielleicht könnten Sie genauer erklären wie sie von 3 Foristen ausgehend eine Brücke zur Bewertung der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland schlagen und inwieweit das aussagekräftig sein kann?!
Ist eben genauso aussagekräftig wie die wöchentlichen Meldungen zur politischen Stimmung ('wen würden Sie wählen?'), basierend auf 2000 (von Millionen Wahlberechtigten) Angerufenen.
Das wissen Sie genau, dass diese Aussage Humbug ist. Mit solch einer Aussage ziehen Sie die komplette Statistik in Frage, da dort eigentlich immer Größen zwischen 1000 und 2000 als repräsentative Messgröße gewählt wird, was wissenschaftlich so auch anerkannt ist. Das ist was anderes als 3 aus 4.
Nö, weiß ich nicht (das das Humbug ist). Könnte ja passieren, das (Zufall - weil zufällig ausgewählt) mal 80 % potentielle Wähler einer Partei angerufen werden. Ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.
Btw. Hoffen wir das genau das bei den augenblicklichen Stimmungsprognosen für Sachsen - Anhalt so passiert ist.
Aber das ist jetzt natürlich ziemlich weit hergeholt und hilft nicht weiter.
Ich vertraue immer noch unserem Richtern, so auch in diesem Fall.
Ja, das ist meine Auffassung.
Auch Urteile die dem persönlichen Rechtsempfinden nicht entsprechen, muss ich akzeptieren und akzeptiere ich. Da gab es durchaus schon das eine oder andere.
Und trotzdem darf man seine Meinung zu Gerichtsurteilen haben und diese auch öffentlich mitteilen, ohne, dass man sich vorwerfen lassen muss, dass man ein "(schlimmes) Beispiel für den Zustand unserer Demokratie" ist. Demokratie, zu deren Grundfesten übrigens auch die freie Meinungsäußerung gehört.
Natürlich darf man das. Und ich darf meine Meinung aus den Wortmeldungen (und dem Wahlergebnis des letzten Wochenendes - das ist womöglich aus dem Unterbewusstsein mit in den Post eingeflossen) bilden und eben auch kundtun.
So wie Sie und andere selbstverständlich dazu Gegenrede hier veröffentlichen können und sollen. Diskussion halt.
Über die Art und Weise wie der ein oder andere Forist das macht, kann man diskutieren, aber dass Sie aus der kritischen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung hier jetzt ein Beispiel für den "schlimmen Zustand unserer Demokratie" machen, geht meiner Meinung nach in die falsche Richtung.
Das hoffe ich, aber auch da sehe ich die Entwicklung der letzten Jahre mit großer Besorgnis. Und sorry wenn ich das so empfinde.
Beitrag vom 16.09.2025 - 14:07 Uhr
@Real Dreamliner
Und mal ein Funfact - bei Strafen hilft Dir keine Privatinsolvenz,denn die greift bei sowas nicht!
Also wird der wohl sein Leben lang dafür gerade stehen.
Es gibt hier als Strafe gar keine finanzielle Forderung, über deren Ausgleich zu entscheiden wäre. Er kassiert ja nur eine Verwarnung und wäre damit ggfs. noch nicht einmal vorbestraft.
Allerdings wird eine nachfolgende erfolgreiche Zivilklage zu einer solchen Forderung führen, die dann zwar Eingang in eine Restschuldbefreiung finden kann, aber nur falls der Gläubiger sie nicht nach §302 InsO als Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung anmeldet und damit für diese Forderung eine Befreiung verhindert.
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Wenn man den Fall aus Düsseldorf betrachtet wurde laut kurzer Recherche von Zeitungsartikeln der Flughafen Zaun wohl gegen 5:50 Uhr zerschnitten. Somit vor Start des regulären Betriebes, denn in Düsseldorf darf erst ab 6:00 Uhr gestartet oder gelandet werden. Das heißt kein LFZ konnte sich zur Tatzeit auf der Piste befinden oder so nah im Anflug sein, dass ein abrupptes Ausweichsmanöver (z.B. Go around) hätte eingeleitet werden müssen.
Auf den Bildern ist auch kein LFZ in unmittelbarer Nähe erkennbar, was dafür spricht, dass auch kein LFZ das bereits offblock war in irgendeiner Form auf dem Rollweg hätte stark abbremsen müssen, um die Klimakleber nicht zu erwischen.
Ein weiterer Punkt der bei Betrachtung der Bilder auffällt, ist, dass die Klimakleber sich exakt am Rollhalt zur Piste festgeklebt hatten und somit faktisch keine aktive Piste betreten haben - also keine Runway Incursion begangen haben.
Somit wird es schwierig eine Gefährdung des aktiven Luftverkehrs und damit den Tatbestand des schweren Eingriffs in den Luftverkehr nachzuweisen.
Somit zeigt sich, dass der Rechtsstaat hier in Deutschland gut funktioniert und eben nur geltendes Recht angewendet wird und dem entsprechend nur nachweisbare Vergehen bestraft werden.
Mir ist nicht bekannt, dass das Gesetz bei Hausfriedensbruch groß unterscheidet, ob man in eine kritische Infrastruktur oder eben nur beim Supermarkt einbricht. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein Richter zum Glück auch nicht anders entscheiden.
Oben genanntes zeigt aber aus meiner Sicht, wie akribisch die Aktionen vorher geplant wurden, um eben auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen gering zu halten und somit nicht mal eben aus Unbedarftheit entstanden sind.
Ist eben genauso aussagekräftig wie die wöchentlichen Meldungen zur politischen Stimmung ('wen würden Sie wählen?'), basierend auf 2000 (von Millionen Wahlberechtigten) Angerufenen.
Das wissen Sie genau, dass diese Aussage Humbug ist. Mit solch einer Aussage ziehen Sie die komplette Statistik in Frage, da dort eigentlich immer Größen zwischen 1000 und 2000 als repräsentative Messgröße gewählt wird, was wissenschaftlich so auch anerkannt ist. Das ist was anderes als 3 aus 4.
Nö, weiß ich nicht (das das Humbug ist). Könnte ja passieren, das (Zufall - weil zufällig ausgewählt) mal 80 % potentielle Wähler einer Partei angerufen werden. Ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.
Btw. Hoffen wir das genau das bei den augenblicklichen Stimmungsprognosen für Sachsen - Anhalt so passiert ist.
Aber das ist jetzt natürlich ziemlich weit hergeholt und hilft nicht weiter.
Ich vertraue immer noch unserem Richtern, so auch in diesem Fall.
Ja, das ist meine Auffassung.
Auch Urteile die dem persönlichen Rechtsempfinden nicht entsprechen, muss ich akzeptieren und akzeptiere ich. Da gab es durchaus schon das eine oder andere.
Und trotzdem darf man seine Meinung zu Gerichtsurteilen haben und diese auch öffentlich mitteilen, ohne, dass man sich vorwerfen lassen muss, dass man ein "(schlimmes) Beispiel für den Zustand unserer Demokratie" ist. Demokratie, zu deren Grundfesten übrigens auch die freie Meinungsäußerung gehört.
Natürlich darf man das. Und ich darf meine Meinung aus den Wortmeldungen (und dem Wahlergebnis des letzten Wochenendes - das ist womöglich aus dem Unterbewusstsein mit in den Post eingeflossen) bilden und eben auch kundtun.
So wie Sie und andere selbstverständlich dazu Gegenrede hier veröffentlichen können und sollen. Diskussion halt.
Über die Art und Weise wie der ein oder andere Forist das macht, kann man diskutieren, aber dass Sie aus der kritischen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung hier jetzt ein Beispiel für den "schlimmen Zustand unserer Demokratie" machen, geht meiner Meinung nach in die falsche Richtung.
Das hoffe ich, aber auch da sehe ich die Entwicklung der letzten Jahre mit großer Besorgnis. Und sorry wenn ich das so empfinde.
Und mal ein Funfact - bei Strafen hilft Dir keine Privatinsolvenz,denn die greift bei sowas nicht!
Also wird der wohl sein Leben lang dafür gerade stehen.
Es gibt hier als Strafe gar keine finanzielle Forderung, über deren Ausgleich zu entscheiden wäre. Er kassiert ja nur eine Verwarnung und wäre damit ggfs. noch nicht einmal vorbestraft.
Allerdings wird eine nachfolgende erfolgreiche Zivilklage zu einer solchen Forderung führen, die dann zwar Eingang in eine Restschuldbefreiung finden kann, aber nur falls der Gläubiger sie nicht nach §302 InsO als Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung anmeldet und damit für diese Forderung eine Befreiung verhindert.