Drohnen und Daten
08:19 Uhr

Bundespolizei wird mit mehr Kompetenzen ausgestattet


Einreisekontrolle, © Bundespolizei

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BERLIN - Erweiterte Befugnisse: Das Bundeskabinett setzt im Lichte der jüngsten Drohnenvorfälle am Flughafen München Änderungen am Bundespolizeigesetz auf die Tagesordnung. Drohnen sind dabei aber nur ein Thema von vielen - auf Fluggesellschaften kommen erweiterte Meldepflichten zu.

Die Bundespolizei soll deutlich mehr Befugnisse bekommen. Das Bundeskabinett berät am Vormittag über eine entsprechende Änderung des Bundespolizeigesetzes.

Dabei spielt die aktuelle Frage der Drohnenabwehr eine zentrale Rolle. Denn Drohnen kommen in dem gut 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz bisher gar nicht vor.

Nun soll ein neuer Paragraf eingefügt werden, in dem es heißt: "Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre."

Der Gesetzentwurf liegt der dpa vor. In der Begründung klingt es deutlicher: Demnach habe die Bundespolizei gemäß diesem Paragrafen Maßnahmen zur Abwehr von Drohnen zu treffen, besonders mit Blick auf Flughäfen, Bahn-Infrastruktur und Schiffe. Zudem wird nun auch gesetzlich festgehalten, dass die Bundespolizei selbst Drohnen ("mobile Sensorträger") einsetzen kann, zum Beispiel bei Demos.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Wochenende bereits angekündigt, dass bei der Bundespolizei eine eigene Drohnenabwehreinheit aufgestellt werden soll. Diese solle im Wettlauf zwischen Drohnenbedrohung und Abwehr immer mit den neuesten Technologien ausgestattet werden. 

Außerdem hatte der Innenminister den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums angekündigt. Darüber hinaus ist eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes geplant, um es der Bundeswehr rechtlich zu ermöglichen, Amtshilfe bei Drohnengefahr zu leisten, etwa wenn militärische Drohnen in großer Höhe geortet werden.

Airlines müssen mehr Passagierdaten übermitteln

Die Bundespolizei erhält zudem neue Rechtsgrundlagen für "stichprobenartige und anlasslose" Personenkontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen, an Bahnhöfen und in Zügen. Ausreisepflichtige Personen darf die Bundespolizei künftig festsetzen.

Eine Änderung im Bundespolizeigesetz betrifft konkret Fluggesellschaften. Die sollen künftig auch Fluggastdaten von Flügen außerhalb des Schengen-Raums nach Deutschland automatisch an die Bundespolizei übermitteln. Sie muss diese Daten künftig nicht mehr anfordern.
© dpa, aero.de | Abb.: Bundespolizei | 08.10.2025 08:19


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