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Die Kundeninformationen seien damals über die Plattform eines Drittanbieters gestohlen worden.
Die Fluggesellschaft hatte den Hackerangriff seinerzeit öffentlich gemacht und nach eigenen Angaben die betroffenen Kundinnen und Kunden über die Art der gestohlenen Personendaten informiert. Darunter waren demnach Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und Vielfliegernummern, aber keine Kreditkarten-, Finanz- oder Passdaten.
Bei einem Gericht in Australien habe die Fluggesellschaft zudem eine Verfügung erwirkt, die jede Nutzung dieser Informationen verbiete.
Medienberichten zufolge hatte die Hackergruppe mit der Veröffentlichung der Daten gedroht, sollte der betroffene Drittanbieter nicht eine bestimmte Geldsumme zahlen. Eine entsprechende Frist sei nun verstrichen. Die Daten seien nicht nur im sogenannten Darknet veröffentlicht worden, sondern auch im allgemein zugänglichen Internet. Insgesamt hätten die Hacker bei dem Angriff im Juli rund 40 Unternehmen ins Visier genommen.
© dpa-AFX | Abb.: Airbus, Qantas | 12.10.2025 11:32
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