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Die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes soll für diese Art der Amtshilfe nicht nur Rechtssicherheit schaffen. Sie soll auch die dafür im konkreten Fall notwendigen Abstimmungsprozesse zwischen Sicherheitsbehörden und Militär vereinfachen und verkürzen.
Durch die Erweiterung der möglichen Einsatzmaßnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung der Länder bei der Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls soll laut Entwurf "die unmittelbare Einwirkung der Streitkräfte mit Waffengewalt oder sonstigen Wirkmitteln, zum Beispiel mit sogenannten Jammern, gegen unkooperative unbemannte Luftfahrzeuge möglich werden".
Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne "gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist".
Technische Amtshilfe soll dem Entwurf zufolge auch die Bundespolizei von der Bundeswehr anfordern können. Die Soldaten dürften nach den Plänen des Innenministeriums dabei unter bestimmten Voraussetzungen auch militärische Mittel nutzen.
Strafe für Aktionen auf dem Rollfeld
Die meisten neuen Regelungen, die der Entwurf vorsieht, zielen darauf ab, sich gegen Risiken, die nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell vor allem von Russland ausgehen, zu wappnen. Doch die geplante Reform enthält auch Regelungen, die gegen radikale Aktivisten gerichtet sind, die den Flugverkehr durch Aktionen auf dem Rollfeld beziehungsweise auf den Start- und Landebahnen behindern.
Entsprechende Aktionen von Klimaaktivisten wurden bisher als Ordnungswidrigkeit behandelt - mit Bußgeldern sowie Schadensersatzforderungen. Künftig soll dies als Straftat gewertet werden.
© dpa | Abb.: DVIDS, DLR | 19.11.2025 06:36







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