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Das Bundesverkehrsministerium greift beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach einem Whistleblower-Hinweis durch.
"Das Bundesministerium für Verkehr hat ein Maßnahmenbündel koordiniert, mit dem die Sicherstellung und Stabilisierung der Arbeitsprozesse verbessert werden soll", teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage von aero.de am Mittwoch in Berlin mit.
Das zielt Richtung L6 - an der Arbeitsweise des Referats für Flugmedizin besteht seit einiger Zeit Kritik von Piloten. Verweisungssachen, so der Vorwurf, werden im LBA verschleppt - und regelmäßig gegen die Betroffenen entschieden.
Eine zwischenzeitlich aus dem Dienst ausgeschiedene LBA-Juristin hatte den Eindruck im Spätsommer mit eigenen Erfahrungen aus dem Abteilungsinneren gestützt - und in der Fliegerszene einen Nerv getroffen.
Medizinische Sachverständige im L6, so die Darstellung der Ex-Beamtin, setzen sich in flugmedizinischen Verweisungssachen nicht nur regelmäßig über Verfahrensrecht hinweg, sondern missachten "klare gerichtliche Vorgaben". Im L6 gelte die Maxime: "Im Zweifel untauglich."
Das LBA hatte sich zunächst demonstrativ vor sein L6 gestellt, die Amtsleitung sprach in einer ersten Reaktion von "Unterstellungen".
Im Bundesverkehrsministerium wurde man hellhörig - die Rechts- und Fachaufsicht der Luftfahrtaufseher forderte sechs Fallakten aus dem LBA zur Prüfung an, aero.de berichtete.
"Bei der Vorlage der sechs Akten handelte es sich um einen Vorgang, der lediglich einen stichprobenhaften Eindruck vermittelte", sagte die Ministeriumssprecherin. Der reichte dem Ministerium augenscheinlich aber zum Tätigwerden.
Inhalt und genauen Umfang des Maßnahmenpakets nennt das Ministerium nicht. "Eine der Maßnahmen zielt auf eine Verbesserung der Kommunikation zwischen LBA und den von ihm anerkannten Fliegerärzten ab", teilte das Ministerium aber mit.
© aero.de | Abb.: Airbus | 27.11.2025 06:17







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Dieser Beitrag wurde am 27.11.2025 07:52 Uhr bearbeitet.