Insiderin über LBA-Verfahren
Älter als 7 Tage

"Es gilt die Maxime: Im Zweifel untauglich"

Airbus A330neo
Airbus A330neo, © Airbus

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BRAUNSCHWEIG - Referat L6 entscheidet über Existenzen. Pilotenverbände gingen mit der Fachabteilung für Flugmedizin im Luftfahrt-Bundesamt (LBA) 2024 hart ins Gericht. Eine Juristin, bis vor Kurzem in hohem Beamtenrang im LBA tätig, attestiert der Abteilung "Willkür" und "Missachtung" des Verwaltungsrechts.

In Braunschweig ist man aufgeschreckt. "Im Netzwerkportal LinkedIn hat eine Mitarbeiterin des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) schwere Vorwürfe gegen das Luftfahrt-Bundesamt und hierbei insbesondere gegen das Referat L6 Flugmedizin erhoben", setzt die Behörde auf ihrer Internetseite zu einer Gegendarstellung an.

Tatsächlich haben es die Vorwürfe der Juristin, die bis vor Kurzem im L6 eingesetzt war, in sich. In einem Schreiben an LBA-Präsident Jörg Mendel hält die Ex-Oberregierungsrätin medizinischen Sachverständigen "konfrontatives Verhalten" und "bewusstes Unverständnis" vor.

Und das ist noch die geringste Kritik an der Abteilung. Verfahrensrecht werde im L6, so das Schreiben, missachtet, Pilotenexistenzen würden "in Gutsherrnmanier" und "zwischen dem zweiten und dritten Kaffee" zerstört. "Nicht einmal klare gerichtliche Vorgaben werden beachtet", stellt die Insiderin fest.

Die Juristin hat ihr Beamtenverhältnis in Konsequenz gerade gekündigt.

Konkret weist die Rechtsexpertin auf Verfahrensfehler wie ausgebliebene Anhörungen hin. Im Schreiben ist von "vorherrschender Willkür" und "Missachtung des Verwaltungsverfahrensrechts" die Rede. "Es gilt die Maxime: Im Zweifel untauglich."

Grundsatzkritik an der Arbeit des L6 ist nicht neu. Pilotenverbände hatten dem LBA 2024 in einem offenen Brief "Staatsversagen" durch überlange Verfahrensdauern in Verweisungssachen vorgeworfen.

LBA spricht von "Unterstellungen"

"Die in dem Post gegen das LBA und insbesondere gegen das Referat L6 erhobenen Unterstellungen weisen wir zurück", reagierte das LBA am Donnerstag "zum Schutz aller seiner Beschäftigten" auf den öffentlich einsehbaren LinkedIn-Post seiner Ex-Beamtin.

Bei den "angedeuteten Vorgängen" handele es sich "um insgesamt sechs Fälle, die unter Wahrung des Datenschutzes im Wege der Rechts- und Fachaufsicht zur verwaltungsverfahrensrechtlichen Prüfung und auf entsprechende Anforderung dem Bundesministerium für Verkehr vorgelegt worden sind." Die Prüfung dauere aktuell noch an.
© aero.de | Abb.: Airbus | 12.09.2025 20:48

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Beitrag vom 14.09.2025 - 21:45 Uhr
Ich habe dir den link per PN geschickt. Ich hoffe, er funktioniert.

Ja, hat funktioniert. Danke vielmals.
Ich bin sehr erstaunt, dass das LBA aufgrund dieses doch sehr unspezifischen Posts eine so spezifische Gegendarstellung über die Pressestelle verteilen lässt.

Das sieht aus wie ein klarer Fall von Streisand Effekt, dem Anliegen der Ex-Beamtin kann das aber nur zuträglich sein...
Beitrag vom 14.09.2025 - 20:16 Uhr
>....Es ist ihr trotzdem zu wünschen, dass ihr Aufschrei Folgen hat. Aber in Zeiten der praktizierten Versagerbelohnung und mit der Mannschaft, die sich das "deutsche Volk" im Laufe der Zeit so herangezogen hat, wird das schwer werden. Leider.

Schade, dass Sie ein Thema, das man durchaus ernsthaft diskutieren kann, gleich mal mit einer blau-braunen Soße übergießen.

Hervorragend, diesmal geht das unvermeidbare Haltungsgekotze erst in dritten Folgepost los.

Leute, das hier ist ein

L U F T F A H R T F O R U M.



Dieser Beitrag wurde am 14.09.2025 20:17 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.09.2025 - 20:04 Uhr
Hat jemand einen Link zu dem besagte Post? Die Linkedin-Suche gibt da nix brauchbares her ...

Welches Posting? Auf LinkedIn sucht man sowas auch nicht :-)

Um den Artikel hier bei Aero zu zitieren:
In Braunschweig ist man aufgeschreckt. "Im Netzwerkportal LinkedIn hat eine Mitarbeiterin des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) schwere Vorwürfe gegen das Luftfahrt-Bundesamt und hierbei insbesondere gegen das Referat L6 Flugmedizin erhoben", setzt die Behörde auf ihrer Internetseite zu einer Gegendarstellung an.

LinkedIn ist daher für ganze Aufregung die Primärquelle.
Von daher hätte ich gerne den Original-Beitrag der ehemaligen LBA Beamtin dort gelesen, finde ihn aber nicht.

Ich habe dir den link per PN geschickt. Ich hoffe, er funktioniert.


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