Flughafen Frankfurt
Älter als 7 Tage
Starker Schneefall: Starts fast bis Mitternacht
FRANKFURT - Wegen des Winterwetters mussten am Frankfurter Flughafen viele Flieger enteist werden - was zu Verzögerungen führte. 23 Flugzeuge starteten und landeten in der Folge teils weit nach Beginn des Nachtflugverbots. Die letzte Maschine ging erst kurz vor Mitternacht raus.
Wegen des starken Schneefalls gab es am Montagabend Verzögerungen im Flugbetrieb und länger Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet als eigentlich erlaubt.
Es seien 22 Starts nach 23 Uhr genehmigt worden, teilt das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium mit. Der letzte Flieger startete demnach um 23.49 Uhr - nach Oslo.
Zudem gab es eine verspätete Landung um 23.23 Uhr nach mehreren Warteschleifen. Zwei anfliegende Maschinen wichen nach Stuttgart aus, wie es weiter hieß.
Wegen des Schneefalls seien umfangreiche Enteisungen an den Flugzeugen erforderlich gewesen, weshalb es zu den Verzögerungen gekommen sei.
Am Frankfurter Flughafen gelten zwischen 23.00 und 5.00 Uhr Nachtflugbeschränkungen. Verspätete Maschinen dürfen bis Mitternacht landen, wenn etwa schlechtes Wetter der Grund ist. Verspätete Starts sind ebenfalls bis Mitternacht möglich, dafür ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
© dpa | Abb.: Fraport, Lufthansa | 06.01.2026 10:48
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Beitrag vom 08.01.2026 - 10:13 Uhr
Warum bitte geht das nicht am BER? Weil es Berlin ist?
Nein. Weil die juristische Genehmigung des Flugbetriebs am BER eine andere ist als am FRA. Jeder Flughafen arbeitet auf der Grundlage seiner eigenen Betriebserlaubnis, die in der Regel nach langjährigen Gerichtsverfahren lokal sehr unterschiedlich aussieht. Es gibt in Deutschland internationale Flughäfen wie CGN oder HAJ, die ganz regulär einen 24-Stunden-Betrieb haben, auch außerhalb von außergewöhnlichen Wetterlagen wie diesen, und wir haben den BER als Gegenbeispiel, wo Anwohner und Bürgerinitiativen in einem insgesamt 12 Jahre langen Gerichtsverfahren durch insgesamt 7 Gerichtsinstanzen im schließlich rechtskräftig gewordenen Urteil sehr restriktive Lärmschutzauflagen als Grundlage der Betriebserlaubnis durchgesetzt haben.
Deshalb ist am BER unmöglich was am FRA möglich ist und am CGN möglich was am FRA unmöglich und am BER undenkbar ist.
So unmöglich scheint es dann doch nicht zu sein
https://www.bild.de/news/inland/fluege-umgeleitet-drohnen-alarm-am-berliner-flughafen-69052c74a6bc3e9242fc87f3
Beitrag vom 07.01.2026 - 21:40 Uhr
Warum bitte geht das nicht am BER? Weil es Berlin ist?
Nein. Weil die juristische Genehmigung des Flugbetriebs am BER eine andere ist als am FRA. Jeder Flughafen arbeitet auf der Grundlage seiner eigenen Betriebserlaubnis, die in der Regel nach langjährigen Gerichtsverfahren lokal sehr unterschiedlich aussieht. Es gibt in Deutschland internationale Flughäfen wie CGN oder HAJ, die ganz regulär einen 24-Stunden-Betrieb haben, auch außerhalb von außergewöhnlichen Wetterlagen wie diesen, und wir haben den BER als Gegenbeispiel, wo Anwohner und Bürgerinitiativen in einem insgesamt 12 Jahre langen Gerichtsverfahren durch insgesamt 7 Gerichtsinstanzen im schließlich rechtskräftig gewordenen Urteil sehr restriktive Lärmschutzauflagen als Grundlage der Betriebserlaubnis durchgesetzt haben.
Deshalb ist am BER unmöglich was am FRA möglich ist und am CGN möglich was am FRA unmöglich und am BER undenkbar ist.
Danke, aber EXTREMWetter sollte doch immer eine AUSNAHME bleiben!
Letzte Woche musste ein Ryanair wg Enteisung zurück, weil sie 2-3 min über die Frist waren. Das ist doch krank!!
Wo bleibt hier der Faktor Mensch und Vernuft? Aber scheinbar passt das in unserem ach so tollen Rechtsstaat nicht mehr zusammen!
>
Ob es z.B. bei Extremwetterlagen Ausnahmeregelungen geben kann oder nicht und wenn ja in welchem zeitlichem Umfang regelt gleichfalls die jeweilige Betriebserlaubnis. Der FRA kann in solchen Extremwetterlagen bis 24:00 Uhr offen bleiben, der BER nicht. Am CGN starten und landen dagegen auch im Hochsommer bei bestem Wetter um 02:00 Uhr oder 03:00 Uhr in der Nacht ganz reguläre Flüge.
Diese Regelung am BER ist übrigens nicht aus Böswilligkeit der Gerichte zustande gekommen, sondern weil wie erwähnt Anwohner und Bürgerinitiativen Sturm gegen den BER liefen und wegen angeblich unerträglicher, gesundheitsschädlicher Lärmbelästigung ein komplettes Verbot von Flügen dort durchsetzen wollten. Dass die Justiz insgesamt 12 Jahre und 7 Instanzen für eine finale Entscheidung brauchte zeigt, dass diese es sich bei der Urteilsfindung nicht leicht gemacht hat. Dieses Urteil lautete dann eben: JA, der BER erhält eine Betriebserlaubnis, ABER mit einer sehr strikten Lärmschutzklausel.
Die jeweiligen einschlägigen Regelungen der Betriebserlaubnis sind auch allen Airlines bekannt, die an dem jeweiligen Flughafen Flüge anbieten. Selbstverständlich auch Ryanair in Bezug auf den BER. Die "harte Zeitgrenze" des BER ist in der gesamten Branche bekannt, man könnte auch sagen berüchtigt. Wenn man als Fluggesellschaft, in diesem Fall als Ryanair, am BER eine reguläre Departure Time (Abflugzeit) z.B. von 22.30 Uhr ansetzt, dann ist deshalb auch in der ganzen Branche bekannt, dass man damit Gefahr läuft, dass dieser Flug an diesem Abend dann nicht mehr "rausgeht". Insbesondere im Winter, wo es dann eben auch mal die winterlichen Wetterverhältnisse geben kann.
Sinnvollerweise sollte daher die Flugplanung dieser Airline hinterfragt werden.
Tröste Dich aber: Ich erinnere, dass vor noch gar nicht so langer Zeit einmal der Flieger des FC Bayern München u.a. mit Uli Hoeneß an Bord nach einem Fußballspiel bei Union Berlin am BER steckenblieb, weil er 02 Minuten und 32 Sekunden zu spät "Ready for Take-off" war. Uli Hoeneß wäre deshalb vor Wut fast explodiert. Hat ihm aber auch nichts genutzt. Du hast mithin zumindest in einem Punkt etwas gemeinsam mit Uli Hoeneß. :-)
Dieser Beitrag wurde am 07.01.2026 21:46 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.01.2026 - 12:11 Uhr
Wo bleibt hier der Faktor Mensch und Vernuft? Aber scheinbar passt das in unserem ach so tollen Rechtsstaat nicht mehr zusammen!
Seit wann passen die Faktoren Mensch und Vernunft zusammen? Das wäre eine schöne Vorstellung...dann bräuchte es deutlich weniger Verordnungen, Gesetze, Vorschriften etc.
Dieser Beitrag wurde am 07.01.2026 12:12 Uhr bearbeitet.
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Nein. Weil die juristische Genehmigung des Flugbetriebs am BER eine andere ist als am FRA. Jeder Flughafen arbeitet auf der Grundlage seiner eigenen Betriebserlaubnis, die in der Regel nach langjährigen Gerichtsverfahren lokal sehr unterschiedlich aussieht. Es gibt in Deutschland internationale Flughäfen wie CGN oder HAJ, die ganz regulär einen 24-Stunden-Betrieb haben, auch außerhalb von außergewöhnlichen Wetterlagen wie diesen, und wir haben den BER als Gegenbeispiel, wo Anwohner und Bürgerinitiativen in einem insgesamt 12 Jahre langen Gerichtsverfahren durch insgesamt 7 Gerichtsinstanzen im schließlich rechtskräftig gewordenen Urteil sehr restriktive Lärmschutzauflagen als Grundlage der Betriebserlaubnis durchgesetzt haben.
Deshalb ist am BER unmöglich was am FRA möglich ist und am CGN möglich was am FRA unmöglich und am BER undenkbar ist.
So unmöglich scheint es dann doch nicht zu sein
Nein. Weil die juristische Genehmigung des Flugbetriebs am BER eine andere ist als am FRA. Jeder Flughafen arbeitet auf der Grundlage seiner eigenen Betriebserlaubnis, die in der Regel nach langjährigen Gerichtsverfahren lokal sehr unterschiedlich aussieht. Es gibt in Deutschland internationale Flughäfen wie CGN oder HAJ, die ganz regulär einen 24-Stunden-Betrieb haben, auch außerhalb von außergewöhnlichen Wetterlagen wie diesen, und wir haben den BER als Gegenbeispiel, wo Anwohner und Bürgerinitiativen in einem insgesamt 12 Jahre langen Gerichtsverfahren durch insgesamt 7 Gerichtsinstanzen im schließlich rechtskräftig gewordenen Urteil sehr restriktive Lärmschutzauflagen als Grundlage der Betriebserlaubnis durchgesetzt haben.
Deshalb ist am BER unmöglich was am FRA möglich ist und am CGN möglich was am FRA unmöglich und am BER undenkbar ist.
Danke, aber EXTREMWetter sollte doch immer eine AUSNAHME bleiben!
Letzte Woche musste ein Ryanair wg Enteisung zurück, weil sie 2-3 min über die Frist waren. Das ist doch krank!!
Wo bleibt hier der Faktor Mensch und Vernuft? Aber scheinbar passt das in unserem ach so tollen Rechtsstaat nicht mehr zusammen!
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Ob es z.B. bei Extremwetterlagen Ausnahmeregelungen geben kann oder nicht und wenn ja in welchem zeitlichem Umfang regelt gleichfalls die jeweilige Betriebserlaubnis. Der FRA kann in solchen Extremwetterlagen bis 24:00 Uhr offen bleiben, der BER nicht. Am CGN starten und landen dagegen auch im Hochsommer bei bestem Wetter um 02:00 Uhr oder 03:00 Uhr in der Nacht ganz reguläre Flüge.
Diese Regelung am BER ist übrigens nicht aus Böswilligkeit der Gerichte zustande gekommen, sondern weil wie erwähnt Anwohner und Bürgerinitiativen Sturm gegen den BER liefen und wegen angeblich unerträglicher, gesundheitsschädlicher Lärmbelästigung ein komplettes Verbot von Flügen dort durchsetzen wollten. Dass die Justiz insgesamt 12 Jahre und 7 Instanzen für eine finale Entscheidung brauchte zeigt, dass diese es sich bei der Urteilsfindung nicht leicht gemacht hat. Dieses Urteil lautete dann eben: JA, der BER erhält eine Betriebserlaubnis, ABER mit einer sehr strikten Lärmschutzklausel.
Die jeweiligen einschlägigen Regelungen der Betriebserlaubnis sind auch allen Airlines bekannt, die an dem jeweiligen Flughafen Flüge anbieten. Selbstverständlich auch Ryanair in Bezug auf den BER. Die "harte Zeitgrenze" des BER ist in der gesamten Branche bekannt, man könnte auch sagen berüchtigt. Wenn man als Fluggesellschaft, in diesem Fall als Ryanair, am BER eine reguläre Departure Time (Abflugzeit) z.B. von 22.30 Uhr ansetzt, dann ist deshalb auch in der ganzen Branche bekannt, dass man damit Gefahr läuft, dass dieser Flug an diesem Abend dann nicht mehr "rausgeht". Insbesondere im Winter, wo es dann eben auch mal die winterlichen Wetterverhältnisse geben kann.
Sinnvollerweise sollte daher die Flugplanung dieser Airline hinterfragt werden.
Tröste Dich aber: Ich erinnere, dass vor noch gar nicht so langer Zeit einmal der Flieger des FC Bayern München u.a. mit Uli Hoeneß an Bord nach einem Fußballspiel bei Union Berlin am BER steckenblieb, weil er 02 Minuten und 32 Sekunden zu spät "Ready for Take-off" war. Uli Hoeneß wäre deshalb vor Wut fast explodiert. Hat ihm aber auch nichts genutzt. Du hast mithin zumindest in einem Punkt etwas gemeinsam mit Uli Hoeneß. :-)
Dieser Beitrag wurde am 07.01.2026 21:46 Uhr bearbeitet.
Seit wann passen die Faktoren Mensch und Vernunft zusammen? Das wäre eine schöne Vorstellung...dann bräuchte es deutlich weniger Verordnungen, Gesetze, Vorschriften etc.
Dieser Beitrag wurde am 07.01.2026 12:12 Uhr bearbeitet.