Check-in am Flughafen, Neuausstellung von Bordkarten, Gepäck, zusammenliegende Sitze für Familien - und ein Aufschlag für Kleinkinder, die noch keinen eigenen Sitzplatz brauchen: Ryanair lässt sich viele Dinge rund um die Flugreise extra bezahlen.
In vielen Fällen zu Unrecht, erklärte jetzt der OGH für Österreich - und hat damit eine Entscheidung der Vorinstanz weitgehend bestätigt. Geklagt hatte der Verbraucherschutzverein VKI - "14 von 15" beanstandeten Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen sind nun rechtswidrig.
Nach Auffassung des OGH waren zahlreiche Ryanair-Klauseln entweder intransparent - oder benachteiligten Verbraucher unangemessen.
Nach Angaben des VKI können Verbraucher, die auf Grundlage der nun für unzulässig erklärten oder gleichlautender Klauseln Gebühren bezahlt haben, diese unter Umständen zurückfordern.
© aero.de | 02.07.2026 10:19







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