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17:03 Uhr

Lufthansa erzielt Teilerfolg in Klage von Deutscher Umwelthilfe

Lufthansa Airbus A350-900 D-AIXT
Lufthansa Airbus A350-900, © Lufthansa

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FRANKFURT - Die Lufthansa darf in ihrer Werbung bestimmte Aussagen zum Umweltschutz nicht wiederholen. Die Klage eines Vereins gegen Lufthansa hatte aber nur teilweise Erfolg.

Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stoppte das Oberlandesgericht Köln das Versprechen, dass Kundinnen und Kunden ihre "flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren" können. Dafür wird regelmäßig ein Aufpreis verlangt.

Die Richter störten sich daran, dass die Konsumenten nicht exakt erfahren haben, wann das aus Biomasse recycelte Bio-Kerosin eingesetzt wurde. (Az. OLG Köln 6 U 68/25). Tatsächlich ist es so, dass der Treibstoff erst nach der Zahlung in das Gesamtsystem eingespeist wird.

Es ist rund dreimal teurer als herkömmliches Kerosin. Die Lufthansa hat die Aussage aus dem Jahr 2024 nach Angaben eines Sprechers schon vor dem Urteil von der Website gestrichen und verspricht den Kunden nun einen Einsatz des extra bezahlten SAF innerhalb von sechs Monaten.

DUH-Klage reichte weiter

Gescheitert ist der private Verein Umwelthilfe hingegen mit Vorwürfen, dass Lufthansa nicht umfassend genug über sämtliche Klimaschäden informiere, die mit dem Fliegen verbunden sind. Dazu fehlten Angaben zu CO2-Emissionen bei Lieferanten ebenso wie zu anderen klimaschädlichen Wirkungen etwa durch Kondensstreifen oder Stickoxide.

Das Unternehmen begrüßte diesen Teil der Entscheidung. Das aktive Engagement der Fluggäste sei eine tragende Säule der Nachhaltigkeitsstrategie der Lufthansa. Dazu kommuniziere man faktenbasiert und entwickele die Kundenansprache kontinuierlich weiter, erklärte ein Sprecher. Dankenswerterweise habe das OLG festgehalten, dass die Aufklärungspflichten nicht überdehnt werden dürften.
© dpa-AFX, aero.de | 08.07.2026 17:03


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